Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Heizungsanlage einschließlich Wärmepumpe
- Die Heizungsanlage einschließlich Wärmepumpe soll erneuert werden.
- Elektroarbeiten und Hauptverteilung
- Erforderlich sind Elektroarbeiten und die Anpassung der Hauptverteilung.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Vorlage datiert (erledigt)22.10.2026
- Beratung im Gemeinderat laut Vorlage (erledigt)27.10.2026
- Beratung im Gemeinderat am 27.10.2026als NächstesDanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Für die Umrüstung der Wärmeversorgung des Bürgerhauses sind im Haushaltsplan 45.000,00 € veranschlagt. Zusätzlich ist eine RZN-Förderung in Höhe von 21.800,00 € berücksichtigt.
Im Zuge der weiteren Planung wurden neben der Erneuerung der Heizungsanlage zusätzliche Arbeiten an der elektrischen Anlage erforderlich. Die voraussichtlichen Gesamtkosten von 61.736,52 € überschreiten den Haushaltsansatz um 16.736,52 €. Eine zusätzliche KfW-Förderzusage liegt vor.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Zustimmung zu einer überplanmäßigen Auszahlung von bis zu 17.000,00 € für die Investitionsmaßnahme Umrüstung der Wärmeversorgung Bürgerhaus.
Noch offen
- Beschlussergebnis zur vorgeschlagenen überplanmäßigen Auszahlung ist nicht enthalten.
Ort der Leistung
Osburg, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Osburg, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Gesamtkosten voraussichtlich | 61.737 € |
|---|---|
| Heizung einschließlich Wärmepumpe | 53.000 € |
| Elektroarbeiten und Anpassung der Hauptverteilung | 8.736 € |
| Überschreitung des Haushaltsansatzes | 16.737 € |
| Vorgeschlagene überplanmäßige Auszahlungbis zu | 17.000 € |
- Förderung
- RZN-Förderung in Höhe von 21.800,00 €, KfW-Förderzusage über maximal 18.797,93 € bei förderfähigen Gesamtkosten von 62.659,77 € und einem Fördersatz von 30 %
- Finanzierung
- 45.000,00 € im Haushaltsplan, RZN-Förderung 21.800,00 €, KfW-Förderzusage bis zu 18.797,93 €. Die Deckung ist unter Berücksichtigung der zusätzlichen KfW-Förderung gewährleistet.
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