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Romika-Brücke Gusterath-Tal in Osburg

Die Instandsetzung berücksichtigt artenschutzrechtliche Belange, als Ausgleich sind vier heimische Laubbäume zu pflanzen und dauerhaft zu pflegen. Die Vergabeunterlagen für die einzelnen Gewerke sollen Anfang November 2026 veröffentlicht werden.

Kostenschätzung

750.000 €

im Dokument beziffert

Ausschreibung

Veröffentlichung der Vergabeunterlagen Anfang November 2026.

Ausführung

Baubeginn im Frühjahr 2027 vorgesehen, Abschluss im Spätherbst 2027.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Informationsvorlage

Instandsetzung Romika-Brücke
Ökologische Vergrämungsmaßnahmen
Brückenelemente mit Habitatfunktion, zum Beispiel Fugen, Risse, Spalten und Grünflächen, mit lichtundurchlässiger Folie abhängen oder abdecken.
Ausgleichspflanzung
Vier heimische Laubbäume werden gepflanzt, dauerhaft erhalten und gepflegt.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Informationsvorlage

  1. Planer finalisiert Ausschreibungsunterlagenals NächstesEnde Oktober 2026
  2. Zentrale Vergabestelle veröffentlicht Vergabeunterlagen der einzelnen GewerkeAnfang November 2026
  3. Haupt- und Finanzausschuss berät und stimmt über Vergabevorschläge ab09.12.2026
  4. Verbandsgemeinderat berät über HFA-Empfehlung und gibt gegebenenfalls die Beauftragung frei16.12.2026
  5. Beginn der InstandsetzungsarbeitenFrühjahr 2027
  6. Abschluss der InstandsetzungsarbeitenSpätherbst 2027
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Ausschreibungsunterlagen für einzelne Gewerke, Veröffentlichung durch die Zentrale Vergabestelle geplant. Das RPA empfahl, Submissionsergebnisse für die Rückbauvariante als Grundlage der Förderhöhe heranzuziehen.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Ökologische Baubegleitung erforderte Vergrämungsmaßnahmen für Reptilien, Fledermäuse, Vögel und Pflanzen, die artenschutzrechtlichen Belange wurden in die Planungen integriert.

Die Vergrämungsmaßnahmen an Brückenelementen mit Habitatfunktion wurden vor Ort fachlich überprüft. Für Rodungsmaßnahmen sind vier heimische Laubbäume als Ausgleich vereinbart, die dauerhaft zu erhalten und zu pflegen sind.

Das RPA reduzierte die Kostenberechnung für zehn Positionen um brutto 50.085,72 €. Es empfahl, Submissionsergebnisse der Ausschreibung als Grundlage der Förderhöhe für die Rückbauvariante heranzuziehen, da deren Positionen rund 80 % identisch seien.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Mittel in Höhe von insgesamt 750.000 € sind für das Vorhaben veranschlagt. Die Informationsvorlage berichtet über den Sachstand und die weitere Vorgehensweise.

Noch offen

  • Prüfen, ob Nutzungsverträge für Versorgungsleitungen SWT-Vereinbarungen zur Beteiligung an Sicherungsmaßnahmen bei einem Brückenrückbau enthalten, und das Ergebnis dem RPA mitteilen.
  • Vergabevorschläge beraten und abstimmen, gegebenenfalls Beauftragung durch den Verbandsgemeinderat freigeben.
  • Förderhöhe für die Rückbauvariante anhand der Submissionsergebnisse prüfen.

Ort der Leistung

Osburg, Rheinland-Pfalz

Markiert ist Osburg, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Informationsvorlage

Kosten laut Dokument
Gesamtmittelveranschlagt750.000 €
Kostenkorrektur für zehn Positionenbrutto, vom RPA reduziert50.086 €
Fiktive Abrisskostennach Kostenschätzung und Korrektur des RPA652.981 €
Verbleibende Kostenaufzubringen durch Gusterath und Gutweiler97.019 €
Finanzierung
2026 waren 200.000 € veranschlagt, davon rund 184.000 € ausgegeben und 16.000 € noch verfügbar. Für 2027 sind 550.000 € dargestellt. Fiktive Abrisskosten: Landkreis Trier-Saarburg 40 % (261.192,29 €), Verbandsgemeinde Ruwer 30 % (195.894,22 €), Ortsgemeinde Gusterath 20 % (130.596,14 €), Ortsgemeinde Gutweiler 10 % (65.298,07 €). Von den verbleibenden 97.019,28 € entfallen zwei Anteile auf Gusterath (64.679,52 €) und ein Anteil auf Gutweiler (32.339,76 €). Nach Abrechnung der Ausführungsleistungen erfolgt die monetäre Aufteilung gemäß Kostentragungsvereinbarung vom Juli 2009.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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