Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Gebäudedienstleistungen für PPP-Schulliegenschaften
- 20 Schulliegenschaften in vier Paketen mit je fünf Schulliegenschaften, jeweils 10 Jahre, mit möglicher Verlängerungsoption um 5 Jahre. Ausschreibung abhängig von den Vertragsenden der Pakete.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Vorlage erstellt (erledigt)10.09.2026
- Beschlussfassung des Stadtrats vorgesehenals Nächstes03.12.2026
- Vertragsende PPP-Paket 131. Juli 2029
- Vertragsende PPP-Paket 214. Februar 2030
- Vertragsende PPP-Paket 331. Januar 2031
- Vertragsende PPP-Paket 431. Januar 2032
- Beginn der Ausschreibung mit jahresweiser Erweiterung um auslaufende Pakete01. August 2029
Vergabeverfahren
Neuausschreibung durch den Eigenbetrieb Kommunales Gebäudemanagement, jahresweise Erweiterung um die jeweils auslaufenden Pakete.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Das PPP-Programm umfasst 20 Schulliegenschaften in vier Paketen mit je fünf Schulliegenschaften. Die bisherigen Vertragslaufzeiten enden nacheinander vom 31. Juli 2029 bis zum 31. Januar 2032.
Der Bericht zur Wirtschaftlichkeit beschreibt die erneute Ausschreibung als erforderlich, eine pauschale Vertragsverlängerung ist rechtlich nicht möglich. Die bisherige Betreibung wird als wirtschaftlich, zuverlässig und nutzerorientiert bewertet. Eine Rückführung in kommunale Eigenbewirtschaftung würde erheblichen organisatorischen, personellen und finanziellen Aufwand verursachen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Weiterführung der Gebäudedienstleistungen für die PPP-Pakete 1 bis 4 für jeweils 10 Jahre, die Leistung soll neu ausgeschrieben werden, mit Option auf Verlängerung um 5 Jahre.
Noch offen
- Der Stadtrat soll am 03.12.2026 über die Weiterführung und Ausschreibung entscheiden.
Ort der Leistung
Magdeburg, Sachsen-Anhalt
Markiert ist Magdeburg, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.