Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschluss
- Bebauungsplanung
- Der Bebauungsplan Nr. 63.33 „Otto-Bauder-Anlage“ in Mannheim-Seckenheim soll im Regelverfahren mit Umweltbericht aufgestellt werden.
- Öffentliche Auslegung und Beteiligung
- Der Entwurf mit Begründung soll im Internet veröffentlicht und ortsüblich ausgelegt werden. Die Auslegung ist für einen Monat, mindestens jedoch 30 Tage, vorgesehen, berührte Behörden und Träger öffentlicher Belange sollen beteiligt werden.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschluss
- Vorberatung im Bezirksbeirat Seckenheim (erledigt)16.09.2026
- Entscheidung im Ausschuss für Umwelt und Technikals Nächstes24.09.2026
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der neue Bebauungsplan soll nach Inkrafttreten mehrere bestehende Bebauungspläne im Geltungsbereich ersetzen. Die Eckpunkte eines städtebaulichen Vertrags vom 05.08.2026 sollen zur Kenntnis genommen werden.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Eckpunkte des städtebaulichen Vertrags sollen zur Kenntnis genommen und der Bebauungsplan im Regelverfahren mit Umweltbericht aufgestellt werden. Der Entwurf soll gebilligt und mindestens 30 Tage öffentlich ausgelegt werden.
Noch offen
- Die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange stehen an.
Ort der Leistung
Mannheim, Baden-Württemberg
Markiert ist Mannheim, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschluss
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.