Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Übertragung von Bauhofaufgaben
- Die Stadt soll die in § 1 des Vertragsentwurfs aufgeführten Bauhofaufgaben übernehmen. Aufgaben, die sich nicht eindeutig den übertragenen Bauhofaufgaben zuordnen lassen, verbleiben bei der Samtgemeinde.
- Erbringung der Aufgaben und möglicher Dritteinsatz
- Die Stadt kann sich zur Aufgabenerfüllung fachkundiger Dritter bedienen, ihre eigene Verantwortung bleibt bestehen. Die Samtgemeinde stellt die erforderlichen Mittel bereit, begrenzt auf die tatsächlichen Kosten einschließlich Personal, Material, Drittleistungen sowie Geräte und Maschinen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Vorlage erstellt (erledigt)28.09.2026
- Vorberatung im Verwaltungsausschuss (erledigt)27.10.2026
- Öffentliche Entscheidung des Stadtrats vorgesehenals Nächstes09.12.2026
- Vorgesehenes Inkrafttreten des Vertrags01.01.2027
Vergabeverfahren
Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Aufgabenübertragung. Soweit private Unternehmen zur Erfüllung übertragener Aufgaben erforderlich sind, beauftragt grundsätzlich die Stadt Schüttorf als zuständige Aufgabenträgerin, der Samtgemeinde steht kein Weisungsrecht zu.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Stadt Schüttorf erbringt bereits Bauhofleistungen für die Samtgemeinde, darunter Straßen-, Wege- und Platzunterhaltung, Winterdienst, Straßenreinigung, Grünflächenunterhaltung sowie weitere handwerkliche und technische Dienstleistungen.
Mit der vorgesehenen Anwendung des § 2b UStG ab 01.01.2027 können Leistungen zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts umsatzsteuerpflichtig werden und den Haushalt der Samtgemeinde belasten. 2024 nahm die Samtgemeinde Bauhofleistungen im Wert von rd. 221.000 € in Anspruch, eine fiktive Mehrbelastung bei 19 % MwSt. hätte rd. 42.000 € betragen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Vorgeschlagen ist der Vertragsabschluss mit der Samtgemeinde zur Übertragung der in § 1 bezeichneten Bauhofaufgaben zum 01.01.2027, vorbehaltlich kommunalaufsichtlicher Prüfung. Die Verwaltung soll zum Abschluss und zu Umsetzungsmaßnahmen ermächtigt werden.
Noch offen
- Entscheidung des Stadtrats über den Vertragsabschluss am 09.12.2026
- Kommunalaufsichtliche Prüfung des Vertrags
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| 2024 in Anspruch genommene Bauhofleistungenrd. | 221.000 € |
|---|---|
| Fiktive Mehrbelastung bei 19 % MwSt.rd., für 2024 | 42.000 € |
- Finanzierung
- Kostenerstattung durch die Samtgemeinde für die tatsächlichen Kosten der übertragenen Aufgaben, einschließlich Personal, Material, Drittleistungen sowie Geräte und Maschinen, die Erstattung soll diese Kosten nicht übersteigen.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.