Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Bauleitplanung
- Gegenstand ist der Bebauungsplan Nr. 70 „Wiggerskamp II“. Der Rat soll den Plan als Satzung beschließen und der Begründung sowie den Fachgutachten zustimmen.
- Naturschutzrechtlicher Ausgleich
- Der nicht vermeidbare Eingriff in Natur und Landschaft wird mit insgesamt 12.069 Werteinheiten über eine Ablösevereinbarung mit der Naturschutzstiftung Grafschaft Bentheim ausgeglichen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss durch den Verwaltungsausschuss (erledigt)14.04.2026
- Öffentliche Auslegung des Planentwurfs (erledigt)28.04.2026 bis 27.05.2026
- Beratung und vorgesehener Satzungsbeschluss im Rat (erledigt)28.10.2026
- Satzungsbeschluss durch den Rat am 28.10.2026als NächstesDanach
Vergabeverfahren
Bauleitplanverfahren, öffentliche Auslegung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vom 28.04.2026 bis einschließlich 27.05.2026. Keine Anregungen aus der Bevölkerung.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Verwaltungsausschuss fasste am 14.04.2026 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss. Der Planentwurf lag vom 28.04.2026 bis einschließlich 27.05.2026 öffentlich aus, Anregungen aus der Bevölkerung gingen nicht ein.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Dem Rat wird empfohlen, den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 70 „Wiggerskamp II“ als Satzung zu beschließen und der Begründung sowie den Fachgutachten zuzustimmen.
Noch offen
- Der Rat soll noch über den Satzungsbeschluss und die Zustimmung zu Begründung und Fachgutachten entscheiden.
Ort der Leistung
Emlichheim, Niedersachsen
Markiert ist Emlichheim, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Finanzierung
- Im Haushalt 2026 sind Mittel für die Bauleitplanung auf PSK 51100.4431000 veranschlagt.
Diese und weitere geplante Ausschreibungen in TendiGo analysieren
In einer Demo zeigen wir Ihnen, wie Sie von Ausschreibungen schon vor der Veröffentlichung erfahren. TendiGo wertet dafür Ratsdokumente aus und zeigt geplante Vergaben, bevor sie ausgeschrieben werden.
Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.