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Zur EntscheidungGemeinde Emlichheim · Planung & Beratung, Energie & Umwelt · Sitzung am

Bebauungsplan Wiggerskamp II in Emlichheim

Der Bebauungsplan Nr. 70 „Wiggerskamp II“ wurde nach öffentlicher Auslegung zur Entscheidung vorgelegt. Vorgesehen ist der Ausgleich des nicht vermeidbaren Eingriffs in Natur und Landschaft über eine Ablösevereinbarung.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Bauleitplanung
Gegenstand ist der Bebauungsplan Nr. 70 „Wiggerskamp II“. Der Rat soll den Plan als Satzung beschließen und der Begründung sowie den Fachgutachten zustimmen.
Naturschutzrechtlicher Ausgleich
Der nicht vermeidbare Eingriff in Natur und Landschaft wird mit insgesamt 12.069 Werteinheiten über eine Ablösevereinbarung mit der Naturschutzstiftung Grafschaft Bentheim ausgeglichen.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss durch den Verwaltungsausschuss (erledigt)14.04.2026
  2. Öffentliche Auslegung des Planentwurfs (erledigt)28.04.2026 bis 27.05.2026
  3. Beratung und vorgesehener Satzungsbeschluss im Rat (erledigt)28.10.2026
  4. Satzungsbeschluss durch den Rat am 28.10.2026als NächstesDanach
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Bauleitplanverfahren, öffentliche Auslegung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vom 28.04.2026 bis einschließlich 27.05.2026. Keine Anregungen aus der Bevölkerung.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der Verwaltungsausschuss fasste am 14.04.2026 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss. Der Planentwurf lag vom 28.04.2026 bis einschließlich 27.05.2026 öffentlich aus, Anregungen aus der Bevölkerung gingen nicht ein.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Dem Rat wird empfohlen, den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 70 „Wiggerskamp II“ als Satzung zu beschließen und der Begründung sowie den Fachgutachten zuzustimmen.

Noch offen

  • Der Rat soll noch über den Satzungsbeschluss und die Zustimmung zu Begründung und Fachgutachten entscheiden.

Ort der Leistung

Emlichheim, Niedersachsen

Markiert ist Emlichheim, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Finanzierung
Im Haushalt 2026 sind Mittel für die Bauleitplanung auf PSK 51100.4431000 veranschlagt.

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