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BeschlossenGemeinde Essen (Oldenburg) · Planung & Beratung · Sitzung am

Bebauungsplanänderung Windpark Herbergen in Essen

Für das vorgesehene Repowering der Windenergieanlagen im Windpark Herbergen müssen die in den Bebauungsplan Nr. 35a hineinragenden Rotorblattbereiche herausgenommen werden. Der Rat beschloss am 26.10.2026 die Abwägungsvorschläge und fasste den Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschluss

2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 35a
Der Bereich der Rotorblätter der beiden Windenergieanlagen im Windpark Herbergen wird aus dem Bebauungsplan Nr. 35a herausgenommen, damit ein Repowering möglich ist.
Abwägung und Satzungsbeschluss
Die Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Stellungnahmen wurden beschlossen und der Satzungsbeschluss zur 2. Änderung gefasst.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschluss

  1. Sitzung des Gremiums RAT (erledigt)26.10.2026
  2. Abwägungsvorschläge beschlossen und Satzungsbeschluss gefasst (erledigt)2026-10-26
  3. Kein weiterer Schritt genanntals NächstesDanach
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der Bebauungsplan Nr. 35a trat 2017 in Kraft. Für den Windpark Herbergen ist ein Repowering der Windenergieanlagen vorgesehen, die Rotorblätter ragen in den Bebauungsplan hinein.

Die beiden Windenergieanlagen stehen im Sondergebiet beziehungsweise minimal außerhalb davon. Für das Repowering muss der Bereich der Rotorblätter aus dem Bebauungsplan herausgenommen werden.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Stellungnahmen und fasste den Satzungsbeschluss. Ergebnis: beschlossen.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschluss

Das Dokument nennt keine Kosten.

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