Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschluss
- 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 35a
- Der Bereich der Rotorblätter der beiden Windenergieanlagen im Windpark Herbergen wird aus dem Bebauungsplan Nr. 35a herausgenommen, damit ein Repowering möglich ist.
- Abwägung und Satzungsbeschluss
- Die Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Stellungnahmen wurden beschlossen und der Satzungsbeschluss zur 2. Änderung gefasst.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschluss
- Sitzung des Gremiums RAT (erledigt)26.10.2026
- Abwägungsvorschläge beschlossen und Satzungsbeschluss gefasst (erledigt)2026-10-26
- Kein weiterer Schritt genanntals NächstesDanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Bebauungsplan Nr. 35a trat 2017 in Kraft. Für den Windpark Herbergen ist ein Repowering der Windenergieanlagen vorgesehen, die Rotorblätter ragen in den Bebauungsplan hinein.
Die beiden Windenergieanlagen stehen im Sondergebiet beziehungsweise minimal außerhalb davon. Für das Repowering muss der Bereich der Rotorblätter aus dem Bebauungsplan herausgenommen werden.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Stellungnahmen und fasste den Satzungsbeschluss. Ergebnis: beschlossen.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschluss
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.