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BeschlossenSamtgemeinde Essen Oldb · Planung & Beratung · Sitzung am

Windpark Barlage in Essen Oldb

Für eine Genehmigung des geplanten Windparks Barlage muss das Windenergiegebiet einschließlich Rotorblattbereich aus dem Bebauungsplan Nr. 35a herausgenommen werden. Der Rat beschloss am 26.10.2026 einstimmig die 2. Änderung als Satzung.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschluss

2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 35a
Das Windenergiegebiet einschließlich Rotorblattbereich des geplanten Windparks Barlage wird aus dem Bebauungsplan Nr. 35a „Steuerung Tierhaltung, Freihaltung des Außenbereiches“ herausgenommen.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschluss

  1. Öffentliche Auslegung (erledigt)22.05.2026 bis 25.06.2026
  2. Beratung im Ausschuss Planen, Bauen und Umwelt, Beschlussfassung empfohlen (erledigt)31.08.2026
  3. Beratung im Verwaltungsausschuss, Beschlussfassung empfohlen (erledigt)05.10.2026
  4. Einstimmiger Satzungsbeschluss des Rates (erledigt)26.10.2026
  5. Kein weiterer Schritt genanntals NächstesDanach
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Ausweisung des Windenergiegebietes im RROP des Landkreises Cloppenburg hat Planreife. Für eine Genehmigung des geplanten Windparks Barlage muss das Windenergiegebiet einschließlich Rotorblattbereich aus dem Bebauungsplan Nr. 35a herausgenommen werden.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Rat beschließt einstimmig die Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Stellungnahmen und fasst den Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 35a. Ergebnis: Einstimmig beschlossen.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschluss

Das Dokument nennt keine Kosten.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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