Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Informationsvorlage
- Wirtschaftsweg An den Königstannen
- Der Wirtschaftsweg An den Königstannen verläuft von der Kreuzung Im Zuschlag/An Brefords Tannen bis zur Einmündung auf den Dinklinger Weg und ist ca. 1,9 km lang. Eine Förderung von 470.221 € wurde beantragt.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Informationsvorlage
- Frist für die Förderanträge, die Verwaltung hat den Antrag fristgerecht eingereicht (erledigt)31.07.2026
- Für diesen Weg sind Mittel im Haushalt 2027 angemeldetals Nächstes2027
- Bewertung des Antrags und Bewilligung durch das Amt für regionale Landesentwicklungdanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Das Land Niedersachsen fördert den ländlichen Wegebau über eine Richtlinie. Förderanträge mussten in diesem Jahr bis zum 31.07.2026 gestellt werden. Die Verwaltung hat für diesen Weg noch fristgerecht einen Antrag eingereicht.
Die Ämter für regionale Landesentwicklung bewerten die Anträge und legen die Reihenfolge der Bewilligungen fest. In den kommenden 5 Jahren sollen insgesamt 100 Mio. € bewilligt werden, im Schnitt 20 Mio. € im Jahr.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Noch offen
- Ob das Land die Förderung bewilligt, steht noch aus.
- Einen Baubeginn und ein Vergabeverfahren nennt die Vorlage nicht.
Ort der Leistung
Bohmte, Niedersachsen
Markiert ist Bohmte, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Informationsvorlage
| Gesamtkosten Wirtschaftsweg An den Königstannenvon der Verwaltung ermittelt, brutto oder netto nicht angegeben | 783.701 € |
|---|
- Förderung
- 470.221 € beantragt
- Finanzierung
- Beantragt sind 470.221 € Förderung, der Eigenanteil beträgt 313.480 €. Die Beträge sind für den Haushalt 2027 angemeldet.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.