Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Informationsvorlage
- Wirtschaftsweg Oelinger Straße
- Der Wirtschaftsweg Oelinger Straße verläuft von der Bundesstraße 51 bis zur Einmündung Hafenstraße und ist ca. 800 m lang. 355.176 € sind förderfähig.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Informationsvorlage
- Frist für die Förderanträge, die Verwaltung hat den Antrag fristgerecht eingereicht (erledigt)31.07.2026
- Für diesen Weg sind Mittel im Haushalt 2027 angemeldetals Nächstes2027
- Bewertung des Antrags und Bewilligung durch das Amt für regionale Landesentwicklungdanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Oelinger Straße in der Ortschaft Herringhausen-Stirpe-Oelingen verläuft von der Bundesstraße 51 bis zur Einmündung Hafenstraße. Der Antrag wurde kurzfristig und noch fristgerecht gestellt, die Frist lief am 31.07.2026 ab.
Förderfähig sind nur 355.176 € der Gesamtkosten, weil der Hauptwirtschaftsweg teilweise breiter als 3,50 m ist. Die Ämter für regionale Landesentwicklung bewerten die Anträge und legen die Reihenfolge der Bewilligungen fest.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Noch offen
- Ob das Land die Förderung bewilligt, steht noch aus.
- Einen Baubeginn und ein Vergabeverfahren nennt die Vorlage nicht.
Ort der Leistung
Bohmte, Niedersachsen
Markiert ist Bohmte, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Informationsvorlage
| Gesamtkosten Wirtschaftsweg Oelinger Straßedavon 355.176 € förderfähig, brutto oder netto nicht angegeben | 408.025 € |
|---|
- Förderung
- 213.016 € beantragt
- Finanzierung
- Beantragt sind 213.016 € Förderung. Der Eigenanteil an den förderfähigen Kosten beträgt 142.070 €, einschließlich des nicht förderfähigen Teils 194.919 €. Die Beträge sind für den Haushalt 2027 angemeldet.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.