TendiGo
Zur EntscheidungSamtgemeinde Gieboldehausen · Planung & Beratung · Vorlage vom

Gewerbe- und Photovoltaikflächen in Gieboldehausen

Für die Erweiterung eines Gewerbebetriebs sollen an der Herzberger Landstraße 25 Gewerbefläche und ein Sondergebiet Photovoltaik ausgewiesen werden. Die Beschlussvorlage zur 52. Änderung des Flächennutzungsplans steht am 03.11.2026 im Samtgemeinderat zur Beratung.

Nächster Schritt

Beratung im Samtgemeinderat am 03.11.2026

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Gewerbefläche
Auf Flurstück 47/1, Flur 5, Gemarkung Gieboldehausen, sollen ca. 1.635 m² als Gewerbefläche ausgewiesen werden.
Sondergebiet Photovoltaik
Auf Flurstück 47/1, Flur 5, Gemarkung Gieboldehausen, sollen 8.370 m² als Sondergebiet Photovoltaik ausgewiesen werden. Das Flurstück ist insgesamt 11.056 m² groß.
Änderungsplanung und Umweltbericht
Das Büro Keller in Hannover soll die Änderungsplanung übernehmen.
Beteiligungsverfahren
Vorgesehen ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden. Anschließend sollen die Bauleitplanentwürfe einen Monat im Internet veröffentlicht werden, zusätzlich soll eine Äußerungs- und Erörterungsmöglichkeit im Rathaus bestehen.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Datum der Beschlussvorlage (erledigt)02.09.2026
  2. Beratung im Samtgemeinderatals Nächstes03.11.2026
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB, anschließend einmonatige Veröffentlichung der Entwürfe im Internet. Ein städtebaulicher Vertrag soll geschlossen werden.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der Flecken Gieboldehausen beantragt die Ausweisung von Gewerbefläche und einem Sondergebiet Photovoltaik zur Erweiterung des östlich angrenzenden Gewerbebetriebs. Das Grundstück liegt bisher im landwirtschaftlich genutzten Außenbereich, der straßenseitige Grundstücksteil mit Wohnhaus ist nicht betroffen.

Die Vorlage vom 02.09.2026 schlägt die Aufstellung der 52. Änderung des Flächennutzungsplans vorbehaltlich eines entsprechenden Ratsbeschlusses des Flecken Gieboldehausen vor.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Die Aufstellung der 52. Änderung des Flächennutzungsplans soll vorbehaltlich eines entsprechenden Ratsbeschlusses des Flecken Gieboldehausen beschlossen werden.

Noch offen

  • Der entsprechende Ratsbeschluss des Flecken Gieboldehausen steht aus.
  • Die frühzeitige Beteiligung und die anschließende Veröffentlichung der Entwürfe stehen aus.
  • Ein städtebaulicher Vertrag soll noch geschlossen werden.

Ort der Leistung

Gieboldehausen, Niedersachsen

Markiert ist Gieboldehausen, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Finanzierung
Sämtliche Verfahrenskosten der 52. Flächennutzungsplanänderung soll der Vorhabenträger übernehmen.

Diese und weitere geplante Ausschreibungen in TendiGo analysieren

In einer Demo zeigen wir Ihnen, wie Sie von Ausschreibungen schon vor der Veröffentlichung erfahren. TendiGo wertet dafür Ratsdokumente aus und zeigt geplante Vergaben, bevor sie ausgeschrieben werden.

Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

Bereit für die nächsten Ausschreibungen in Niedersachsen?

Starten Sie kostenlos oder lassen Sie sich TendiGo in einer kurzen Demo zeigen: frühe Signale aus den Ratsprotokollen und laufende Ausschreibungen aus über 800 Vergabequellen an einem Ort.

806+ VergabequellenMit Experten entwickeltSofort einsatzbereit