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Zur EntscheidungGemeinde Giesen · Planung & Beratung · Vorlage vom

Städtebaulicher Vertrag Am Schleifmühlenweg in Giesen

Das Bauleitplanverfahren für den Bebauungsplan Nr. 223 in Emmerke ist abgeschlossen, der Satzungsbeschluss bereits gefasst. Der Vertrag mit dem Erschließungsträger soll die Kostenübernahme für Planungsunterlagen und Gutachten regeln und liegt dem Verwaltungsausschuss zur Zustimmung vor.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Städtebaulicher Vertrag
Der Vertrag regelt die Kostenübernahme für die Ausarbeitung der städtebaulichen Planungsunterlagen und Gutachten durch den Erschließungsträger.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Vorlagendatum (erledigt)14.10.2026
  2. Zustimmung zum Vertrag per Umlaufbeschluss und anschließende Veröffentlichung des Bebauungsplans im Amtsblattals NächstesDanach
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Abschluss eines städtebaulichen Vertrags nach § 11 BauGB, kein Vergabeverfahren genannt.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Das Bauleitplanverfahren für den Bebauungsplan Nr. 223 „Am Schleifmühlenweg“ in Emmerke wurde erfolgreich durchgeführt, der Satzungsbeschluss ist bereits gefasst.

Der städtebauliche Vertrag nach § 11 BauGB soll die Kostenübernahme für die Ausarbeitung der städtebaulichen Planungsunterlagen und Gutachten durch den Erschließungsträger regeln.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Verwaltungsausschuss soll dem städtebaulichen Vertrag zwischen der Gemeinde Giesen und der Diakonie Himmelsthür e.V. im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 223 zustimmen. Die Ermächtigung zur Unterzeichnung soll per Umlaufbeschluss eingeholt werden.

Noch offen

  • Der Vertrag muss abgeschlossen werden, bevor der Bebauungsplan im Amtsblatt veröffentlicht wird und Rechtskraft erlangt.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Das Dokument nennt keine Kosten.

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