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Kunstrasenplatz Riemsloh in Melle

Die 42. Änderung des Flächennutzungsplans betrifft den Bereich Kunstrasenplatz in Melle-Riemsloh. Geplant ist die Ausweisung von Flächen für Sport- und Spielanlagen mit der Zweckbestimmung Fußballplätze, ein abschließender Beschluss ist nicht belegt.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Ausweisung von Sport- und Spielflächen
Geplant ist die Ausweisung von Flächen für Sport- und Spielanlagen mit der Zweckbestimmung Fußballplätze. Eine vergleichende Prüfung von Kunstrasen- und Naturrasenvarianten ist nicht Bestandteil der Alternativenprüfung.
Erschließung und Wegesicherung
Die Erschließung soll vollständig über den bestehenden Sportplatz erfolgen, öffentliche Verkehrsflächen sind nicht betroffen. Die Verbindung zwischen vorhandenem und geplantem Sportplatz verläuft über die Privatgrundstücke FlSt. 74/11 und 75/7, dafür ist eine Wegesicherung erforderlich.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Entwurf zur förmlichen Beteiligung, Zeitpunkt nicht genanntals NächstesDanach
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Planung betrifft den Bereich Kunstrasenplatz Riemsloh in Melle-Riemsloh und soll Flächen für Sport- und Spielanlagen mit der Zweckbestimmung Fußballplätze ausweisen.

Die Erschließung soll vollständig über den bestehenden Sportplatz erfolgen. Für die Verbindung über die Privatgrundstücke FlSt. 74/11 und 75/7 ist eine Wegesicherung erforderlich. Ein abschließender Beschluss ist nicht belegt.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Stellungnahmen im Rahmen der Bauleitplanung, die 42. Änderung des Flächennutzungsplans betrifft den Kunstrasenplatz Riemsloh.

Noch offen

  • Aussagen zur Oberflächenentwässerung sollen im Entwurf zur förmlichen Beteiligung ergänzt werden. Eine mögliche Einleitung in das südlich gelegene Gewässer III. Ordnung erfordert eine wasserbehördliche Genehmigung beim Landkreis Osnabrück.
  • Aussagen zur Schmutzwasserentwässerung sollen im Entwurf zur förmlichen Beteiligung ergänzt werden.
  • Die konkrete Ausgestaltung der Sportfläche einschließlich möglicher Umweltwirkungen bleibt der Genehmigungs- und Ausführungsplanung vorbehalten.
  • Die bestehenden Gehölzstrukturen im südöstlichen Plangebiet sollen im Bebauungsplan durch Festsetzungen zum Erhalt planungsrechtlich gesichert werden.

Ort der Leistung

Melle, Niedersachsen

Markiert ist Melle, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Das Dokument nennt keine Kosten.

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