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Kunstrasenplatz Riemsloh in Melle

Der neue Kunstrasenplatz soll den provisorischen Trainingsplatz ersetzen und die Sportinfrastruktur im Stadtteil Riemsloh stärken. Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan sind in Planung, konkrete Bauabläufe und eine Realisierung sind noch nicht festgelegt.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Kunstrasenplatz und Sportanlage
Geplant ist eine Sport- und Spielanlage mit der Zweckbestimmung Fußballplätze.
Bebauungsplan
Der Bebauungsplan setzt eine Fläche für Sportanlagen mit der Zweckbestimmung Fußballplätze fest. Für das Plangebiet ist eine Grundflächenzahl von 0,6 vorgesehen.
Wasserwirtschaftliche Vorplanung
Für die Erschließung wird eine wasserwirtschaftliche Vorplanung erstellt, um die schadlose Ableitung oder Versickerung des Oberflächenwassers zu prüfen.
Fußläufiger Verbindungsweg
Für einen schmalen fußläufigen Verbindungsweg ist eine Breite von ca. 1 bis 2 m vorgesehen, punktueller Verlust einzelner Gehölze ist nicht ausgeschlossen.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Kein weiterer Schritt genanntals NächstesDanach
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der örtliche Sportverein nutzt derzeit einen provisorischen Trainingsplatz. Der neue Kunstrasenplatz soll ihn dauerhaft ersetzen und zusammen mit dem bestehenden Sportplatz und den Tennisplätzen die Sportanlagen räumlich konzentrieren.

Für das Vorhaben werden der Flächennutzungsplan geändert und ein Bebauungsplan aufgestellt. Die Begründung zum Bebauungsplan ist ein Entwurf zum Satzungsbeschluss, ein Beschlussdatum ist nicht eingetragen.

Das Plangebiet liegt nordwestlich der Hauptortslage von Riemsloh, westlich der Krukumer Straße. Die Stadt hat die betroffenen Privatgrundstücke für die erforderliche Wegesicherung zwischen vorhandener und geplanter Sportanlage erworben.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Bebauungsplan setzt eine Fläche für Sportanlagen mit der Zweckbestimmung Fußballplätze fest, die Begründung ist dem Satzungsbeschluss zugrunde zu legen.

Noch offen

  • Die konkreten Bauabläufe und die spätere Realisierung sind auf dieser Planungsebene nicht bekannt bzw. nicht Inhalt des Flächennutzungs- oder Bebauungsplans.
  • Der potenzielle Konflikt durch Lichtimmissionen soll im nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren durch entsprechende Nebenbestimmungen bewältigt werden.
  • Aussagen zur Oberflächen- und Schmutzwasserentwässerung sollten im Entwurf zur förmlichen Beteiligung ergänzt werden, für eine Einleitung in das südliche Gewässer wäre eine wasserbehördliche Genehmigung erforderlich.
  • Die Entscheidung über die konkrete Ausgestaltung der Sportfläche, einschließlich möglicher Auswirkungen auf Emissionen und kleinklimatische Effekte, bleibt den nachfolgenden Genehmigungs- und Ausführungsplanungen vorbehalten.

Ort der Leistung

Melle, Niedersachsen

Markiert ist Melle, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Das Dokument nennt keine Kosten.

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