Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Neubau Feuerwehrhaus
- Geplant ist ein eingeschossiger Holzhybridbau mit kurzer Wegeführung. Die Fahrzeughalle ist für drei Feuerwehrfahrzeuge ausgelegt, der Sozialtrakt umfasst Umkleiden, Sanitärräume, Verwaltung und Schulungsraum. Die Nutzfläche beträgt 598 qm.
- Außenanlagen und Entwässerung
- Die Alarmhoffläche wird als Pflasterfläche hergestellt. Das Regenwasser wird über einen Retentionskörper in die öffentliche Entwässerung geführt, da eine Versickerung nicht möglich ist. Eine Terrassenanlage ist ebenfalls in Planung.
- Technische Gebäudeausrüstung
- Vorgesehen sind zwei Wärmepumpen, Fußbodenheizung und Lüftung mit Wärmerückgewinnung im Sozialtrakt sowie elektrische Deckenlufterhitzer in der Fahrzeughalle. Zur Ausstattung gehören LED-Beleuchtung, Abgasabsaugung, Rettbox, Brand- und Einbruchmeldeanlage sowie eine PV-Anlage mit 53 kWp und Batteriespeicher.
- Ausstattung
- Die Ortsfeuerwehr will in Abstimmung mit dem Ordnungsamt Umkleideschränke, Teeküche und Lagerschränke in Kleiderkammer und Büro bereitstellen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Planungsauftakt (erledigt)Juni 2025
- Beauftragung der Generalplanungsleistung (erledigt)Januar 2026
- Freigabe des Umsetzungsbeschlusses in den politischen Gremien und Weiterbeauftragung der Planungsleistungenals NächstesSeptember / Oktober 2026
- Beginn der Ausschreibungsverfahren der BaugewerkeNovember 2026
- Baubeginn mit Herrichten des GrundstücksFebruar 2027
- Fertigstellung und Umzug der OrtsfeuerwehrFrühjahr 2028
Vergabeverfahren
Die Baugewerke werden ausgeschrieben. Die Fortführung der Honorarleistungen bis LPh 7 „Vorbereiten der Vergabe“ soll bereits beauftragt werden, Bauausschreibungen und vollständige Beauftragung der Honorarleistungen folgen erst nach Freigabe des Nachtragshaushalts. Die Vorlage nennt keine Verfahrensart.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Feuerwehr Bruchmühlen soll ein neues Gebäude bekommen. Ziel ist ein Feuerwehrhaus, das den aktuellen Anforderungen entspricht. Der Planungsauftakt war im Juni 2025, die Generalplanungsleistung wurde im Januar 2026 beauftragt.
Die Planung ist am Ende der Leistungsphase 3. Die Nutzfläche stieg gegenüber der ursprünglichen Annahme um 25 Prozent, auch die Entwässerung ist aufwendiger als ursprünglich angenommen.
Der Umsetzungsbeschluss steht noch aus. Der Nachtragshaushalt muss die fehlenden Mittel enthalten und vom Rat beschlossen werden.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Vorgeschlagen wird, das Bauvorhaben zum Neubau des Feuerwehrhauses Bruchmühlen wie in der Stellungnahme und den Anlagen beschrieben umzusetzen.
Noch offen
- Der Umsetzungsbeschluss steht noch aus, die fehlenden Mittel im Nachtragshaushalt müssen noch durch den Rat beschlossen werden.
- Die Bauausschreibungen und die vollständige Beauftragung der Honorarleistungen erfolgen erst nach Freigabe des Nachtragshaushalts.
- Die Förderung durch die KfW ist noch nicht sichergestellt.
- Die Ortsfeuerwehr will Umkleideschränke, Teeküche und Lagerschränke bereitstellen, die Terrassenanlage ist noch in Planung.
Ort der Leistung
Melle, Niedersachsen
Markiert ist Melle, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Neubau Feuerwehrhaus Bruchmühlen gesamtgemäß Kostenberechnung | 3.950.000 € |
|---|---|
| Außenanlagen einschließlich Entwässerungetwa, laut aktueller Kostenberechnung | 624.549 € |
| Ursprünglicher Kostenrahmen | 3.100.000 € |
| Ist 2025 | 24.690 € |
| Haushaltsrest | 76.500 € |
| 2026 | 270.000 € |
| 2027 | 2.700.000 € |
| 2028 | 880.000 € |
- Förderung
- KfW 499, Zuschuss von ca. 90.000 € möglich, noch nicht sichergestellt
- Finanzierung
- Die Finanzierungsübersicht nennt Ist 2025: 24.689,59 €, HH-Rest: 76.500,00 €, 2026: 270.000,00 €, 2027: 2.700.000,00 € und 2028: 880.000,00 €, insgesamt rd. 3.950.000,00 €. Im Nachtragshaushalt wurden fehlende Mittel angemeldet, sie müssen noch durch den Rat beschlossen werden. Die Förderung aus dem KfW-Programm 499 soll beantragt werden.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.