Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Stadtmarketing und Citymanagement
- Die Gesellschaft soll eine Stadtmarketingstrategie entwickeln und umsetzen, Stadtidentität und Corporate Identity pflegen, Marketingmaßnahmen koordinieren sowie digitale Plattformen und Markt- und Wettbewerbsbeobachtung umfassen. Im Citymanagement gehören Leerstandsbekämpfung in der Innenstadt und Maßnahmen zur Aufenthaltsqualität und Gestaltung öffentlicher Räume dazu.
- Kultur
- Die Aufgaben umfassen Planung, Organisation und Durchführung städtischer Kulturveranstaltungen, Unterstützung von Kulturträgern und Vereinen, kulturelle Infrastruktur, Kommunikation und die Beauftragung Dritter.
- Tourismus
- Die Aufgaben umfassen den Betrieb einer öffentlichen Tourist-Information, touristische Infrastruktur und Zusammenarbeit mit Tourismusverbänden.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beschluss zur Gründung der Gesellschaft (erledigt)11.12.2025
- Befassung des Stadtrates mit der Betrauung (erledigt)29.10.2026
- Finanzierung durch Aufnahme entsprechender Mittel in die Haushaltspläneals Nächstesab 2027
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Rat beschloss am 11.12.2025 die Gründung einer Gesellschaft zur Übernahme städtischer Aufgaben in Stadtmarketing, Kultur, Veranstaltungen, Tourismus und lokaler Wirtschaft.
Die Vorlage sieht vor, die Anker.Haren GmbH mit gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen in Stadtmarketing, Citymanagement, Kultur und Tourismus zu betrauen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Vorgeschlagen wird die Betrauung der Anker.Haren GmbH ab 01.07.2026 bis 30.06.2036 sowie ein Gesellschafterbeschluss zur Beachtung und Umsetzung des Betrauungsaktes.
Noch offen
- Beschluss des Stadtrates zur Betrauung ist im Dokument nicht belegt.
- Die Finanzierung ist über entsprechende Haushaltsmittel ab 2027 sicherzustellen.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Jährliche Ausgleichsleistungen zur Finanzierung der Verluste | nicht beziffert |
|---|
- Finanzierung
- Jährlicher laufender Zuschuss der Stadt als Ausgleichsleistung. Die Höhe wird anhand der Wirtschaftspläne vorläufig und anhand der Jahresabschlüsse endgültig ermittelt, Überkompensation ist verboten. Entsprechende Haushaltsmittel sind ab 2027 sicherzustellen.
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Aus den Sitzungsunterlagen. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.