Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Wohnbebauung
- Das rund 0,83 ha große Plangebiet wird als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Im Norden ist ein Reihenhaus mit fünf bis sechs Wohneinheiten vorgesehen, in der Mitte sind fünf bis sechs Einzelhäuser mit jeweils höchstens zwei Wohneinheiten vorgesehen.
- Luisenplatz und Wegeverbindung
- In Verlängerung der Luisenstraße ist der Luisenplatz vorgesehen. Seine Breite soll eine barrierefreie Wegeverbindung zur tieferliegenden Bebauung entlang der Bahngleise ermöglichen, zwei Torhäuser sollen den Platz räumlich fassen.
- Ökologischer Ausgleich
- Das ökologische Defizit von 9.773 Werteinheiten soll über den Kompensationsflächenpool Hof Lange im Stadtgebiet ausgeglichen werden.
- Flächennutzungsplanänderung
- Die 48. Änderung umfasst ca. 0,83 ha und bereitet neue Wohnbauflächen entlang der Gerhart-Hauptmann-Straße vor. Bisherige Grünflächen sowie kleinere Teilflächen für Bahnanlage und geplante örtliche Hauptverkehrsstraße werden als Wohnbaufläche dargestellt.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt (erledigt)08.09.2026
- Beratung im Verwaltungsausschuss (erledigt)10.09.2026
- Beratung des Satzungsbeschlusses im Ratals Nächstes05.11.2026
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Bebauungsplan betrifft einen ersten räumlichen Teilbereich des Sanierungsgebiets Bahnhofsumfeld. Er soll den Masterplan Bahnhofsumfeld und die Sanierungsziele umsetzen sowie dem Mangel an erschlossenen Wohnbauflächen entgegenwirken.
Parallel wird die 48. Änderung des Flächennutzungsplans behandelt. Deren Feststellungsbeschluss ist für den 05.11.2026 vorgeschlagen, anschließend ist die Genehmigung durch den Landkreis Osnabrück erforderlich.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Vorgeschlagen ist, die abwägungsrelevanten Anregungen und Hinweise entsprechend der Beschlussempfehlung zu beschließen und den Bebauungsplan Nr. 200 mit örtlichen Bauvorschriften, Begründung und Umweltbericht gemäß § 10 BauGB als Satzung zu beschließen.
Noch offen
- Der Rat soll am 05.11.2026 über den Satzungsbeschluss entscheiden, ein Ergebnis ist nicht belegt.
- Für die 48. Änderung des Flächennutzungsplans ist nach dem Feststellungsbeschluss noch die Genehmigung durch den Landkreis Osnabrück erforderlich.
- Im nördlichsten Baugrundstück ist eine Bebauung erst nach Umverlegung und Stilllegung der 10kV-Mittelspannungsleitung sowie verbindlicher Freigabe des Bereichs durch den Betreiber zulässig.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Finanzierung
- Das ökologische Defizit von 9.773 Werteinheiten wird über den Kompensationsflächenpool Hof Lange im Stadtgebiet ausgeglichen.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.