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BeschlossenStadt Hilden · Planung & Beratung, Energie & Umwelt · Sitzung am

Integriertes Klimaschutzkonzept für Hilden

Hilden hat ein Klimaschutzkonzept aus dem Jahr 2011 und will ein neues integriertes Konzept erarbeiten. Die Stadt soll dafür einen Förderantrag stellen, der eine befristete halbe Stelle im Klimaschutzmanagement einschließt. Das Konzept soll Minderungsziele bis 2045 und einen priorisierten Maßnahmenkatalog enthalten.

Ausschreibung

Erst nach Förderbewilligung und Bereitstellung der Haushaltsmittel, ein Termin ist nicht genannt

Ausführung

Bewilligungszeitraum in der Regel 24 Monate

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Integriertes Klimaschutzkonzept
Treibhausgasminderungsziele für die kommenden 15 Jahre und bis 2045, Handlungsstrategien, priorisierte Handlungsfelder und ein Maßnahmenkatalog mit Zuständigkeiten, Zeitplanung, Ressourcen und Kosten.
Befristete Stelle
Eine zusätzliche, befristete Stelle für die Erarbeitung des Konzepts, für höchstens 24 Monate. Die laufenden Klimaschutzaufgaben bleiben beim bestehenden Klimaschutzmanagement.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Vorlage steht im Ausschuss für Stadtentwicklung, Klima und Mobilität zur Vorberatung auf der Tagesordnung (erledigt)03.09.2026
  2. Beratung im Rat laut Beratungsfolge (erledigt)30.09.2026
  3. Förderbewilligung und Bereitstellung der Haushaltsmittelals Nächstesdanach
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Förderantrag nach dem Förderschwerpunkt 4.1.8 a) der Kommunalrichtlinie. Angebote für die Erstellung liegen noch nicht vor.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Stadt Hilden hat ein Klimaschutzkonzept aus dem Jahr 2011. Das Klimaschutzmanagement, seit Ende 2020 eingerichtet, hat die Voraussetzungen für eine Treibhausgasbilanz geschaffen. Ein aktuelles, politisch beschlossenes integriertes Klimaschutzkonzept fehlt aber.

Seit dem 1. Juli 2026 gelten ältere Klimaschutzkonzepte nicht mehr als Förderhindernis. Dazu zählen Konzepte, die vor dem 31. August 2021 fertiggestellt und seitdem nicht grundlegend aktualisiert wurden. Die Vorlage stand am 03.09.2026 auf der Tagesordnung, der Rat sollte am 30.09.2026 entscheiden.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Die Verwaltung soll einen Förderantrag für ein integriertes Klimaschutzkonzept und den befristeten Einsatz eines zusätzlichen Klimaschutzmanagements stellen. Die Durchführung steht unter dem Vorbehalt der Förderbewilligung und der Haushaltsmittel.

Noch offen

  • Ob Mittel aus dem Sondervermögen den Eigenanteil decken, wird noch mit dem Land geklärt.
  • Angebote für die Erstellung des Konzepts liegen noch nicht vor.
  • Das Ergebnis der Ratssitzung am 30.09.2026 ist noch nicht veröffentlicht. Die Förderbewilligung und die Haushaltsmittel stehen noch aus.

Ort der Leistung

Hilden, Nordrhein-Westfalen

Markiert ist Hilden, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Kosten laut Dokument
Erstellung des KlimaschutzkonzeptsErfahrungswert, den der Fördergeber nach Angabe der beratenden Agentur akzeptiert. Angebote liegen noch nicht vor.50.000 €
DienstreisenErfahrungswert, den der Fördergeber akzeptiert5.000 €
Personal der befristeten Stelle165.303,35 € für 1 VZÄ, Laufzeit vom 01.01.2027 bis 31.12.2028. Die Verwaltung will die Personalkosten um 0,5 VZÄ reduziert beantragen.165.303 €
Finanzierung
Bei 70 Prozent Förderung verbleibt ein Eigenanteil von 30 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Nach der Berechnung der beratenden Agentur könnte der Förderantrag 220.303,35 € umfassen, die Verwaltung will aber weniger Personalkosten beantragen. Die Förderung ist eine Festbetragsfinanzierung, Nachforderungen sind nicht möglich.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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