Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschluss
- Masterplan Grün und Freiraum
- Ein übergeordnetes Gestaltungskonzept für die Innenstadt in den Bereichen Grün, Freiraum, Möblierung, Beleuchtung und Ökologie.
- Möblierungs- und Grünelemente
- Möblierungs- und Grünelemente werden auf Grundlage des Masterplans schrittweise angeschafft und in der Innenstadt aufgestellt. Vorhandene Elemente sollen grundsätzlich erst bei Bedarf, etwa nach Beschädigungen, ausgetauscht werden.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschluss
- Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Umwelt beschließt einstimmig, ein externes Planungsbüro zu beauftragen (erledigt)24.09.2026
- Fertigstellung des Masterplans im Frühjahr geplant, Stand 14.10.2026als Nächstes2027
- Möblierungs- und Grünelemente werden auf Grundlage des Masterplans schrittweise angeschafftdanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Rat der Stadt Rhede hat im September 2024 ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) für die Innenstadt beschlossen. Die ISEK-Maßnahmen „B.2 Grünkonzept Innenstadt Rhede“ und „B.3 Stadtmöblierungskonzepte Innenstadt Rhede“ wurden für die Beantragung von Städtebaufördermitteln zusammengefasst.
Der Masterplan soll den gesamten Geltungsbereich des ISEK umfassen. Seine Inhalte werden auch mit den Ergebnissen des städtebaulich-freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs abgestimmt, der Markt/Umfeld St. Gudula Kirche, Stadtgelenk am Gildekamp, Rathausplatz und Burloer Straße betrifft. Der Wettbewerb ist abgeschlossen, ein Siegerentwurf ist ausgewählt.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Ausschuss beschließt, auf Basis der ISEK-Maßnahmen B.2 und B.3 ein externes Planungsbüro mit der Erstellung des Masterplans zu beauftragen. Ergebnis: einstimmig.
Noch offen
- Die Inhalte des Masterplans werden auch mit den Ergebnissen des Realisierungswettbewerbs abgestimmt.
Ort der Leistung
Rhede, Nordrhein-Westfalen
Markiert ist Rhede, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschluss
| Erstellung des Masterplansentspricht der aktuellen Kostenschätzung, im Haushalt 2026 eingeplant | 54.000 € |
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- Förderung
- Zuwendungen des Landes (Städtebaufördermittel), geplant 21.600 €
- Finanzierung
- Im Haushalt 2026 sind 54.000 € für die Erstellung des Masterplans eingeplant. Dem stehen geplante Einnahmen von 21.600 € als Zuwendungen des Landes aus den Städtebaufördermitteln gegenüber. Im Fortsetzungsantrag zur Städtebauförderung, der am 14.10.2026 im Rat auf der Tagesordnung stand, sind für den Masterplan 50.000 € förderfähige Gesamtkosten angesetzt.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.