Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschluss
- Geförderter Glasfaserausbau
- 1.257 förderfähige und unterversorgte Adresspunkte sollen im Innen- und Außenbereich flächendeckend mit Glasfaser erschlossen werden. Die BOKG übernimmt Netzplanung, Netzbau, Einholung der Pacht und Fördermittelmanagement für die Gemeinde.
- Fördermittelmanagement
- Die BOKG soll einen Änderungsantrag beim Fördermittelgeber erwirken.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschluss
- Sitzung des Gremiums GR (erledigt)21.10.2026
- Umsetzung der Maßnahmeals Nächstes2027 bis 2029
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Nach Abmeldungen der Deutschen Glasfaser und einer Förderzusage soll der geförderte Ergänzungsausbau Versorgungslücken schließen. Im ersten Halbjahr 2026 wurde ein neues Markterkundungsverfahren durchgeführt, statt ursprünglich 2.916 wurden nur noch 1.865 Gebäude für einen Ausbau gemeldet.
Betroffen sind Legelshurst, Hesselhurst sowie Bereiche in Willstätt und Eckartsweier. Der Gemeinderat beschloss den Ergänzungsausbau durch die BOKG mit einem 10%-igen Eigenanteil an den Baukosten und stellte die erforderlichen Mittel bereit.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Gemeinderat beschloss, die BOKG mit dem geförderten Ausbau der nicht von der Deutschen Glasfaser versorgten Gebäude sowie den notwendigen Maßnahmen einschließlich Netzplanung, Netzbau, Einholung der Pacht und Fördermittelmanagement zu beauftragen. Der Ergänzungsausbau erfolgt mit einem 10%-igen Eigenanteil an den Baukosten, die erforderlichen Mittel werden bereitgestellt. Ergebnis: Einstimmig angenommen, 15 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen..
Noch offen
- Ein Änderungsantrag beim Fördermittelgeber muss noch erwirkt werden.
- Für die Auszahlung von Fördermitteln müssen zunächst 10 % der Investitionskosten angefallen und bezahlt sein, zwischenzeitlich können gegebenenfalls Finanzierungskosten anfallen.
Ort der Leistung
Willstätt, Baden-Württemberg
Markiert ist Willstätt, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschluss
| Investitionsvolumen | 14.083.115 € |
|---|---|
| Kommunaler Eigenanteil10 % der Baukosten | 1.775.148 € |
- Förderung
- Bund 50 % und Land Baden-Württemberg weitere 40 % der förderfähigen Kosten, Gemeinde-Eigenanteil 1.775.148,- €, laut Vorlage durch geplante Pachteinnahmen vollständig refinanziert.
- Finanzierung
- Bund soll 50 % der förderfähigen Kosten und das Land Baden-Württemberg weitere 40 % übernehmen. Mittel sind im Haushaltsplan 2027 bis 2029 zu veranschlagen, der kommunale Eigenanteil wird im Haushalt 20227 als Verpflichtungsermächtigung für 2028 eingeplant. Die Finanzierung wird durch geplante Pachteinnahmen vollständig refinanziert. Für Fördermittelauszahlungen müssen zunächst 10 % der Investitionskosten angefallen und bezahlt sein, gegebenenfalls fallen Zwischenfinanzierungskosten an.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.