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Zur EntscheidungGemeinde Willstätt · Planung & Beratung · Sitzung am

Trägerdarlehen für Abwasserbeseitigung in Willstätt

Für die Kanalsanierungskonzeption und die Umschuldung externer Kredite besteht im Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung ein Kreditbedarf von 1.000.000 €. Die Verwaltung schlägt ein Trägerdarlehen aus vorhandener Liquidität vor, ein Beschlussergebnis ist nicht dokumentiert.

Haushaltsansatz

5,7 Mio. €

im Dokument beziffert

Nächster Schritt

Der Gemeinderat soll über das Trägerdarlehen und die außerplanmäßige Mittelbereitstellung beschließen.

Ausführung

Verzinsung ab dem 1. November 2026

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Trägerdarlehen und interne Darlehensabwicklung
Die Verwaltung soll die interne Darlehensaufnahme abwickeln. Das Darlehen soll ab dem 1. November 2026 mit dem kalkulatorischen Zinssatz von 3 % verzinst werden.
Mögliche Umschuldung
Die Verwaltung soll neue und vorhandene Trägerdarlehen ganz oder teilweise zurückzahlen und durch Kapitalmarktdarlehen ersetzen dürfen, wenn die Mittel für im Kernhaushalt veranschlagte Maßnahmen benötigt werden.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Kreditaufnahmen von 5.700.000 € laut Liquiditätsplan, vom Landratsamt Ortenaukreis genehmigt (erledigt)2026
  2. Beginn der Verzinsung des Darlehensals Nächstes1. November 2026
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Innenfinanzierung aus vorhandenen liquiden Mitteln, die Verwaltung soll die interne Darlehensaufnahme vorbereiten und abwickeln.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Im Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung zeichnet sich ein Kreditbedarf von 1.000.000 € für die Kanalsanierungskonzeption und die Umschuldung externer Kredite ab.

Der Liquiditätsplan 2026 des Eigenbetriebs sieht Kreditaufnahmen von 5.700.000 € zur Finanzierung investiver Ausgaben vor. Diese wurden vom Landratsamt Ortenaukreis genehmigt.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Willstätt soll ein Trägerdarlehen von 1.000.000 € gewährt und die erforderlichen Mittel außerplanmäßig aus vorhandener Liquidität bereitgestellt werden. Die Verwaltung soll die interne Darlehensaufnahme abwickeln und darf neue sowie vorhandene Trägerdarlehen unter den genannten Voraussetzungen durch Kapitalmarktdarlehen ersetzen.

Noch offen

  • Ein Beschlussergebnis des Gemeinderats über das Trägerdarlehen und die außerplanmäßige Mittelbereitstellung ist nicht dokumentiert.
  • Das Trägerdarlehen ist von der Gemeinde jederzeit kündbar, dadurch bleibt der Zugriff auf die finanziellen Mittel gewährleistet.

Ort der Leistung

Willstätt, Baden-Württemberg

Markiert ist Willstätt, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Kosten laut Dokument
Trägerdarlehen1.000.000 €
Kreditaufnahmen laut Liquiditätsplan 2026vom Landratsamt Ortenaukreis genehmigt5.700.000 €
Finanzierung
Die Mittel für das Trägerdarlehen sollen außerplanmäßig aus vorhandener Liquidität bereitgestellt werden. Der Liquiditätsplan 2026 sieht Kreditaufnahmen von 5.700.000 € zur Finanzierung investiver Ausgaben vor, diese wurden vom Landratsamt Ortenaukreis genehmigt.

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