Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Zubringer von der B 33 zum Klinikgelände
- Fahrbahnbreite von 5,55 m, beidseitig ein befestigtes Bankett von je 1 m. Auf der Nordseite ein gemeinsamer Geh- und Radweg mit 3 m Breite, der auch als Wirtschaftsweg dient, dazu je 1 m befahrbares Bankett.
- Knotenpunkt an der B 33
- Die B 33 wird auf Höhe des Zubringers ausgebaut. Dort entsteht eine zusätzliche Abbiegespur aus Norden. Der Ausbau soll unter halbseitiger Sperrung mit Lichtsignalanlage erfolgen.
- Baumpflanzungen
- 36 Bäume, davon 14 entlang des Knotenpunkts an der B 33 und 22 entlang des Zubringers.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Verkehrsausschuss berät die Vorlage und empfiehlt den Baubeschluss (erledigt)21.10.2026
- Gemeinderat soll den Baubeschluss fassenals Nächstes16.11.2026
- Ausschreibung der Bauleistungendanach
- Baubeginn, Bauzeit 10 bis 12 MonateFebruar 2027
Vergabeverfahren
Die Bauleistungen sollen ausgeschrieben werden. Verfahrensart und Lose nennt die Vorlage nicht. Den Knotenpunkt setzt die Stadt um, den Zubringer das Klinikum.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der neue Klinik-Campus im Holderstock soll verkehrlich über die Eckenerstraße und die Lise-Meitner-Straße erschlossen werden. Eine weitere Anbindung des Klinikareals an die B33 ist für Rettungsfahrzeuge vorgesehen. Diese soll künftig auch von der Stadtbuslinie nach Bühl und Griesheim genutzt werden.
Der Zubringer war ursprünglich kurz vor der Inbetriebnahme des Klinikums vorgesehen. Im Zuge der laufenden Bauarbeiten zeigte sich, dass für die Baufahrzeuge eine weitere Zufahrt erforderlich wird. Mit dem Vorziehen des Anschlusses an die B 33 können die Bauabläufe entzerrt werden.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, den Ausbau des Zubringers als Bauabschnitt umzusetzen (Baubeschluss). Die Verwaltung soll ermächtigt werden, mit dem Straßenbaulastträger eine Vereinbarung zu Bau und Betrieb des Knotenpunkts abzuschließen.
Noch offen
- Der Gemeinderat soll den Baubeschluss am 16.11.2026 fassen.
- Die Vereinbarung mit dem Straßenbaulastträger zu Bau und Betrieb des Knotenpunkts muss noch geschlossen werden. Die B 33 soll im nächsten Jahr zur Kreisstraße herabgestuft werden.
- Ob Fördermittel beantragt werden können, wird noch mit dem Regierungspräsidium besprochen.
Ort der Leistung
Offenburg, Baden-Württemberg
Markiert ist Offenburg, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Gesamtkosten Zubringer und Knotenpunktbrutto | 900.000 € |
|---|---|
| Knotenpunkt an der B 33 einschließlich AblösekostenDie Stadt trägt die Kosten und setzt den Bau um | 500.000 € |
| Zubringer zwischen B 33 und KlinikgeländeUmsetzung durch das Klinikum, die Stadt beteiligt sich an den Herstellungskosten | 400.000 € |
- Förderung
- Gespräche mit dem Regierungspräsidium über eine Förderung für Rad- und ÖPNV-Infrastruktur
- Finanzierung
- Die Stadt trägt laut städtebaulichem Vertrag mit dem Ortenaukreis die Kosten für den Knotenpunkt an der B 33. Beim Zubringer beteiligt sie sich an den Herstellungskosten. Über eine Förderung für Rad- und ÖPNV-Infrastruktur spricht die Stadt mit dem Regierungspräsidium.
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