Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Großspeicher und zentrale RZ-Systeme
- Erweiterung der pflegespezifischen und zentralen Hardwareinfrastruktur, hochverfügbar und resilient.
- Computer-Hardware für Pflege
- Mobile Rechner, weitere mobile Endgeräte und Visitenwagen für die patientennahe digitale Dokumentation.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Regionsversammlung, Zuwendung stand auf der Tagesordnung (erledigt)06.10.2026
- Auszahlungsmittel für die Hardware-Beschaffung im Haushaltsjahr 2027als Nächstes2027
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Digitalisierung ist laut Vorlage ein wesentlicher Baustein, um die medizinische Versorgung trotz Fachkräftemangel aufrechtzuerhalten. Die vorhandene pflegespezifische Hardware entspricht nicht mehr dem erforderlichen Stand der Technik und hat das Ende des Produktlebenszyklus erreicht.
Teile der Dokumentation laufen deshalb über eine Ersatzdokumentation. Die neue Hardware soll auch bei Systemstillständen einen zentralen Rückgriff auf wesentliche Dokumente ermöglichen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die KRH soll für Investitionen in pflegespezifische Hardware eine Zuwendung von bis zu 3.375.000 Euro erhalten. Die einzelnen Maßnahmen sind bis zur Gesamtsumme untereinander deckungsfähig.
Noch offen
- Auszahlungsmittel für 2027 werden erst in der Haushaltsplanung 2027 angemeldet.
- Im weiteren Verfahren ist das EU-Beihilferecht zu beachten.
Ort der Leistung
Hannover, Niedersachsen
Markiert ist Hannover, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Haushaltsansatz: 3.375.000 €, Haushaltsjahr 2027.
- Finanzierung
- Die Haushaltsmittel von 1.000.000 Euro stehen als Verpflichtungsermächtigung mit Kassenwirksamkeit 2027 zur Verfügung. Die restlichen 2.375.000 Euro sind eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung, gedeckt aus anderen Verpflichtungsermächtigungen der Krankenhausträgerschaft.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.