Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Sanierung der Sporthalle Neuwarmbüchen
- Die Sanierung erfolgt nach der Förderrichtlinie, insbesondere KfW 85 oder besser, mit Barrierefreiheit.
- Energieeffizienz-Zertifizierung
- Die Maßnahmen müssen von einem bei der KfW akkreditierten Energieeffizienzexperten zertifiziert werden. Die Zusammenarbeit mit ihm soll noch 2026 beginnen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Antragskonferenz zur Förderung, weitere Unterlagen werden verlangt (erledigt)23.09.2026
- Rat soll über die Inanspruchnahme der Fördermittel beschließen (erledigt)01.10.2026
- Beginn der frühen Zusammenarbeit mit dem Energieeffizienzexpertenals Nächstes2026
- Vergabe der Bauleistungen mit Vergabeerleichterungendanach
- Abwicklung der Sanierung2027 bis 2029
Vergabeverfahren
Vergabe der Bauleistungen mit den vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellten Vergabeerleichterungen. Die Verfahrensart nennt die Vorlage nicht.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Bund hat im Herbst 2025 das Förderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ aufgelegt. Die Gemeinde hat sich beworben. Der Verwaltungsausschuss stimmte der Bewerbung per Umlaufbeschluss vom 15.01.2026 zu.
Am 23.04.2026 wurde mitgeteilt, dass das Projekt vom Haushaltsausschuss des Bundestages als eines von rund 314 Projekten in die engere Wahl gezogen wurde. Für die Aufnahme in die Förderliste verlangt der Fördermittelgeber weitere Unterlagen und einen Ratsbeschluss. Die Antragsfrist für den formalen Teil ist der 21.10.2026. Diese Vorlage soll den Ratsbeschluss herbeiführen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Rat sollte am 01.10.2026 die Inanspruchnahme von 654.585,30 € Bundesmitteln für die Sanierung beschließen. Die Gemeinde stellt dafür Eigenmittel von 800.048,70 € bereit.
Noch offen
- Die Aufnahme in die Förderliste steht noch aus.
- Für planerische Details soll eine Fristverlängerung beantragt werden.
Ort der Leistung
Isernhagen, Niedersachsen
Markiert ist Isernhagen, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Sanierung der Sporthalle Neuwarmbüchen, GesamtsanierungsvolumenDer Fördermittelgeber erwartet eine belastbarere Kostenermittlung | 1.454.634 € |
|---|
- Förderung
- 654.585,30 € Bundesmittel, Programm „Sanierung kommunaler Sportstätten“
- Finanzierung
- Beantragt sind 654.585,30 € aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“. Die Gemeinde soll 800.048,70 € Eigenmittel bereitstellen. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt über die Haushaltsplanung 2028.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.