Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Schulgarten mit Gartenhaus und Gewächshaus
- Der Schulgarten zieht an einen anderen Standort um. Dort wird ein neuer Schulgarten angelegt.
- Einrichtung der Inklusionsräume
- Für die Inklusionsräume werden Tische und Stühle für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte, Schränke, Regale, digitale Tafeln und Akustik-Stellwände angeschafft.
- Freizeitbereich im Außenbereich
- Für den Freizeitbereich im Außenbereich werden ein Terrassenbodenbelag, Möbel und eine Outdoor-Tischtennisplatte angeschafft.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Vorberatung im Schulausschuss (erledigt)08.09.2026
- Rat der Stadt Laatzen, Vorlage stand zur Entscheidung an (erledigt)08.10.2026
- Aufträge für Schulgarten, Einrichtung und Freizeitbereich, erst nach Genehmigung der Förderungals Nächstesdanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Das Land Niedersachsen hat die Erich Kästner Oberschule für das Startchancenprogramm ausgewählt. Die Schulleitung hat dazu ein Konzept entwickelt. Der Schulgarten soll an einen anderen Standort umziehen, an dem Vandalismus schwerer fällt.
Geplant sind ein neues Gartenhaus und ein Gewächshaus. Zwei Klassenräume sollen für die Inklusion eingerichtet werden. Im Außenbereich soll ein Freizeitbereich entstehen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Mittel für die Teilnahme der Erich Kästner Oberschule am Startchancenprogramm sollen in den Haushaltsplan 2027 aufgenommen werden.
Noch offen
- Die Genehmigung der Förderung durch das Land steht noch aus, die Stadt rechnet damit.
Ort der Leistung
Laatzen, Niedersachsen
Markiert ist Laatzen, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Gesamtkosten | 63.000 € |
|---|---|
| Schulgarten mit Gartenhaus und Gewächshaus | 20.000 € |
| Einrichtung der Inklusionsräume | 33.500 € |
| Freizeitbereich im Außenbereich | 9.500 € |
- Förderung
- 70 % Erstattung durch das Land Niedersachsen im Startchancenprogramm, noch nicht genehmigt
- Finanzierung
- Das Land Niedersachsen kann im Startchancenprogramm 70 % der Gesamtkosten erstatten, das sind 44.100 €. Auf die Förderung besteht kein Anspruch, eine Genehmigung liegt noch nicht vor.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.