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BeschlossenStadt Laatzen · Bau & Garten · Sitzung am

Räumung Grabfelder Friedhof Im Heidfeld Laatzen

Auf dem Friedhof Im Heidfeld sind die Nutzungsrechte in der Abteilung A/A1 abgelaufen. Fundamente und Grabsteine sollen entfernt und der Boden verdichtet werden, danach soll er ca. 2 Jahre ruhen. Für Sach- und Dienstleistungen sollen 2027 zusätzlich 35.000 € veranschlagt werden.

Haushaltsansatz

35.000 €

im Dokument beziffert

Nächster Schritt

Mehraufwand von 35.000 € im Haushaltsjahr 2027

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Räumung der Grabfelder
Die noch im Boden befindlichen Fundamente sowie die restlichen Grabsteine und Grabplatten werden entfernt. Danach wird der Boden verdichtet und muss ca. 2 Jahre ruhen.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Der Rat sollte über den Mehraufwand von 35.000 € für Sach- und Dienstleistungen entscheiden (erledigt)08.10.2026
  2. Haushaltsjahr mit den zusätzlichen Mitteln für die Räumungals Nächstes2027
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Kapazität an freien Flächen auf dem Friedhof Im Heidfeld ist absehbar erschöpft. Durch ablaufende Nutzungsrechte sollen frei werdende Flächen wieder für spätere Beisetzungen nutzbar werden. Als Erste kommt die Abteilung A/A1 in Frage.

In dieser Abteilung sind alle Nutzungsrechte abgelaufen und die meisten Grabstätten bereits eingeebnet. Der bisherige Haushaltsansatz für Sach- und Dienstleistungen reicht für 2027 nicht aus.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Die im Haushaltsplanentwurf 2027 für Sach- und Dienstleistungen veranschlagten Mittel sollen um 35.000 Euro erhöht werden.

Ort der Leistung

Laatzen, Niedersachsen

Markiert ist Laatzen, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Haushaltsansatz: 35.000 €, Haushaltsjahr 2027.

Finanzierung
Der Haushaltsansatz für Sach- und Dienstleistungen soll 2027 um 35.000 € steigen. Der zusätzliche Aufwand wird bei der Friedhofsgebührenkalkulation zum 01.01.2027 berücksichtigt und so refinanziert.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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