Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Bebauungsplanänderung
- Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 410 schafft die planungsrechtlichen Grundlagen für eine mindestens barrierearme und, soweit topographisch möglich, barrierefreie Wegeverbindung zwischen Friedrich-Ebert-Platz und Alleestraße. Überplant werden in erster Linie die Flurstücke 328, 337 und 351, Gemarkung Remscheid, Flur 92.
- Wegeverbindung und Freiraum
- Vorgesehen sind eine Wegeverbindung zwischen Friedrich-Ebert-Platz und Alleestraße sowie ein grünes Freiraumangebot im Bereich der ehemaligen Konrad-Adenauer-Straße 9.
- Fachgutachten
- Erforderliche Fachgutachten werden aus dem Sachbudget finanziert.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beratung im Ausschuss für Bauen, Stadt- und Flächenentwicklungals Nächstes05.11.2026
- Beratung in der Bezirksvertretung 1, Alt-Remscheid10.11.2026
- Weitere Beratung12.11.2026
- Weitere Beratung19.11.2026
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die bestehende Wegeverbindung über die Engelspassage genügt nicht den gegenwärtigen Ansprüchen an Barrierearmut und wirkt teilweise wie eine unübersichtliche Unterführung.
Das Vorhaben entspricht Maßnahme A1 „Grüne Terrassen zwischen Alleestraße und Busbahnhof“ im Rahmenplan zum Sanierungsgebiet Alleestraße. Die Verbindung soll nach dem geplanten Rückbau der Immobilie Alleestraße 28 (ehemaliges Metropol-Kino) verwirklicht werden.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Vorgeschlagen werden der Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 410 sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden.
Noch offen
- Der Klima-Check in der Bauleitplanung wird im weiteren Verfahren erarbeitet.
- Der Aufstellungsbeschluss und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden stehen zur Beratung.
Ort der Leistung
Remscheid, Nordrhein-Westfalen
Markiert ist Remscheid, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Förderung
- Förderung im Rahmen der Städtebauförderung geplant
- Finanzierung
- Erforderliche Haushaltsmittel sind im Ergebnis- und Finanzplan enthalten, Fachgutachten werden aus dem Sachbudget finanziert. Eine Förderung im Rahmen der Städtebauförderung ist geplant.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.