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Zur EntscheidungStadt Remscheid · Planung & Beratung, Bau & Handwerk · Vorlage vom

Bebauungsplan Nr. 688 in Remscheid

Das Stadtteilzentrum Hasten soll als Nahversorgungsstandort gestärkt und ein Einzelhandelsstandort neu geordnet werden. Vorgesehen sind die Verlagerung und der Neubau eines Lebensmittelmarkts sowie Untersuchungen zur verkehrssicheren Erschließung. Der Aufstellungsbeschluss ist für den 12.11.2026 im Haupt- und Finanzausschuss vorgelegt.

Nächster Schritt

Vorberatungen am 05.11.2026 und 10.11.2026, Entscheidung am 12.11.2026

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 688
Der Bebauungsplan umfasst das Gebiet östlich und westlich der Hastener Straße zwischen Ibrucher Straße und der Kreuzung Emilienstraße/Hastener Straße. Die Aufstellung erfolgt im Vollverfahren einschließlich erforderlicher Gutachten.
Lebensmittelmarkt
Ein bestehender Lebensmittelmarkt an der Hammesberger Straße soll auf Flurstück Nr. 106, Flur 45, Gemarkung 3266 Remscheid verlagert und dort neu errichtet werden. Am neuen Standort soll großflächiger Einzelhandel ermöglicht werden.
Verkehr und Erschließung
Die verkehrlichen Auswirkungen sollen untersucht und erforderliche Maßnahmen für eine leistungsfähige und verkehrssichere Erschließung bestimmt werden. Dabei sind motorisierter Verkehr, Fuß- und Radverkehr sowie die Wegebeziehungen zwischen den Teilbereichen des Zentralen Versorgungsbereichs einzubeziehen.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Vorberatung im Ausschuss für Bauen, Stadt- und Flächenentwicklungals Nächstes05.11.2026
  2. Vorberatung in der Bezirksvertretung 1, Alt-Remscheid10.11.2026
  3. Entscheidung im Haupt- und Finanzausschuss12.11.2026
  4. Kenntnisnahme19.11.2026
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB, öffentliche Beratung. Der Ausschuss für Bauen, Stadt- und Flächenentwicklung und die Bezirksvertretung 1, Alt-Remscheid beraten vor, der Haupt- und Finanzausschuss entscheidet.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Das Einzelhandelskonzept bestätigt Hasten als wichtigen Nahversorgungsstandort, weist zugleich auf ein rückläufiges Einzelhandelsangebot und Entwicklungspotenziale hin. Der Zentrale Versorgungsbereich soll räumlich und funktional gestärkt werden.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 688 nach § 2 Abs. 1 BauGB wird vorgeschlagen.

Noch offen

  • Umfang und Erforderlichkeit privater Grundstücksflächen für Erschließung oder Infrastruktur sollen im weiteren Planverfahren ermittelt und anschließend gesichert werden.

Ort der Leistung

Remscheid, Nordrhein-Westfalen

Markiert ist Remscheid, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Das Dokument nennt keine Kosten.

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