Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Bebauungsplan Nr. 688
- Der Bebauungsplan umfasst das Gebiet östlich und westlich der Hastener Straße zwischen Ibrucher Straße und der Kreuzung Emilienstraße/Hastener Straße. Die Aufstellung erfolgt im Vollverfahren einschließlich erforderlicher Gutachten.
- Lebensmittelmarkt
- Ein bestehender Lebensmittelmarkt an der Hammesberger Straße soll auf Flurstück Nr. 106, Flur 45, Gemarkung 3266 Remscheid verlagert und dort neu errichtet werden. Am neuen Standort soll großflächiger Einzelhandel ermöglicht werden.
- Verkehr und Erschließung
- Die verkehrlichen Auswirkungen sollen untersucht und erforderliche Maßnahmen für eine leistungsfähige und verkehrssichere Erschließung bestimmt werden. Dabei sind motorisierter Verkehr, Fuß- und Radverkehr sowie die Wegebeziehungen zwischen den Teilbereichen des Zentralen Versorgungsbereichs einzubeziehen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Vorberatung im Ausschuss für Bauen, Stadt- und Flächenentwicklungals Nächstes05.11.2026
- Vorberatung in der Bezirksvertretung 1, Alt-Remscheid10.11.2026
- Entscheidung im Haupt- und Finanzausschuss12.11.2026
- Kenntnisnahme19.11.2026
Vergabeverfahren
Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB, öffentliche Beratung. Der Ausschuss für Bauen, Stadt- und Flächenentwicklung und die Bezirksvertretung 1, Alt-Remscheid beraten vor, der Haupt- und Finanzausschuss entscheidet.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Das Einzelhandelskonzept bestätigt Hasten als wichtigen Nahversorgungsstandort, weist zugleich auf ein rückläufiges Einzelhandelsangebot und Entwicklungspotenziale hin. Der Zentrale Versorgungsbereich soll räumlich und funktional gestärkt werden.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 688 nach § 2 Abs. 1 BauGB wird vorgeschlagen.
Noch offen
- Umfang und Erforderlichkeit privater Grundstücksflächen für Erschließung oder Infrastruktur sollen im weiteren Planverfahren ermittelt und anschließend gesichert werden.
Ort der Leistung
Remscheid, Nordrhein-Westfalen
Markiert ist Remscheid, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.