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Zur EntscheidungKolpingstadt Kerpen · Bau & Garten · Sitzung am

Begrünung am Quartier an der Glashütte in Kerpen

Im Bebauungsplan Nr. 392 für das Quartier an der Glashütte in Sindorf soll der Baumbestand an der östlichen Grundstücksgrenze berücksichtigt werden. Geplant sind Begrünung und Neupflanzungen, die Beschlussvorlage wird am 03.11.2026 beraten.

Nächster Schritt

Beratung im Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Umwelt am 03.11.2026

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Begrünung und Neupflanzungen
Auf Höhe der angrenzenden Garagen bis zur südöstlichen Ecke ist eine Begrünung mit Neupflanzungen vorgesehen, im Mittel circa 3 m breit. Für die südliche Plangrenze ist weitestgehend eine Begrünung oder der Erhalt der Grünstrukturen vorgesehen.
Bäume und Stellplatzplanung
Im nordöstlichen Teil entlang der Grundstücksgrenze zur Wohnbebauung können wegen der sanierten und versiegelten Altlastenfläche keine Begrünungsmaßnahmen festgesetzt werden. Dort sind teilweise Verkehrsflächen und Stellplätze vorgesehen.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 392 (erledigt)19.11.2024
  2. Beratung im Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Umweltals Nächstes03.11.2026
  3. Offenlage gemäß § 3 (2) BauGBkurz vor der Offenlage
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 392 Quartier an der Glashütte im Stadtteil Sindorf wurde am 19.11.2024 gefasst. Eine öffentliche Bürgerveranstaltung und die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 (1) BauGB haben stattgefunden. Der Bebauungsplan steht kurz vor der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB.

Seitens der Politik wurde beantragt, die bestehenden Baumstrukturen an der östlichen Grundstücksgrenze auf dem Grundstück der Periskop auf dem ehemaligen Vegla-Gelände beziehungsweise der Glashütte zu erhalten.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Ausschuss soll die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nehmen und eine Eingrünung zur östlichen Wohnbebauung im Bebauungsplanverfahren festsetzen.

Noch offen

  • Die Verwaltung prüft, ob sich die beiden Birken in die Stellplatzplanung integrieren lassen, wahrscheinlicher ist eine Neupflanzung.

Ort der Leistung

Kerpen, Nordrhein-Westfalen

Markiert ist Kerpen, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Das Dokument nennt keine Kosten.

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