Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Umbau des Beckens
- Die erste Kammer wird baulich abgetrennt und als Regenklärbecken betrieben. Das Becken läuft künftig als Dauerstaubecken im Hauptschluss. Das Rückhaltevolumen sinkt von 3.290 m³ auf 2.858 m³.
- Beleuchtung
- Die teils defekte und veraltete Beleuchtung wird ausgetauscht.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Die Vorlage 277/2026 stand im Ausschuss für Bauen, Umwelt und Klimaschutz auf der Tagesordnung (erledigt)24.09.2026
- Ausschreibung der Baumaßnahmeals NächstesAnfang 2027
- Baubeginn des Umbaus, Bauzeit ca. 7 Monate1. Quartal 2027
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Das Hochwasserrückhaltebecken in der Clemens-August-Straße wurde Mitte der 1990er Jahre als unterirdisches Stahlbetonbecken mit drei Kammern geplant. Es hat ein Gesamtvolumen von 3.290 m³. Die erste Kammer fasst rund 540 m³.
Die beschlossene Umverlegung des Donnerbachs in den Heider Bergsee wird voraussichtlich Ende 2027 umgesetzt. Danach werden die bisherigen Einleitungen durch dieselbe Verrohrung als städtischer Regenwassersammler gefasst. Es entsteht eine neue Einleitungsstelle in den Mönchweiher, das Niederschlagswasser muss vor der Einleitung behandelt werden. Eine Machbarkeitsstudie empfiehlt dafür den Umbau des Beckens.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Ausschuss soll vorbehaltlich der Mittelbereitstellung den Umbau des Beckens in ein kombiniertes Regenklär- und Rückhaltebecken beschließen.
Noch offen
- Die Anlagengenehmigung bei der Unteren Wasserbehörde des Rhein-Erft-Kreises ist noch zu beantragen.
- Die Mittelbereitstellung steht unter dem Vorbehalt des Beschlusses.
Ort der Leistung
Brühl, Nordrhein-Westfalen
Markiert ist Brühl, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Umbau des Hochwasserrückhaltebeckens gesamtgeschätzt | 720.000 € |
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- Finanzierung
- Die Mittel stehen noch nicht zur Verfügung, sind aber im Doppelhaushalt 2026/2027 vorgesehen. Für 2026 sind 80.000 € eingeplant, für 2027 liegt eine Verpflichtungsermächtigung über 700.000 € vor. Anliegerbeiträge fallen nicht an.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.