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BeschlossenEigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt · Bau & Handwerk · Sitzung am

Versickerungsanlage Dorfplatz Brabanter Weg in Erftstadt

Der Dorfplatz an der Gemeinschaftsunterkunft Brabanter Weg 1 soll eine Versickerungsanlage erhalten, weil der Lehmboden das Regenwasser nicht versickern lässt. Die Maßnahme ist mit einem Sperrvermerk belegt und nur bei mindestens 90 % Förderung umsetzbar. Der Förderantrag wurde im Juni 2026 eingereicht.

Nächster Schritt

Entscheidung über den Förderantrag abwarten, danach Umsetzung

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Herrichtung einer Versickerungsanlage
Die Versickerungsanlage am Dorfplatz ist Voraussetzung für jede Nutzung des Platzes. Der Finanzrahmen wurde ermittelt und für den Wirtschaftsplan 2026 des Eigenbetriebs Immobilienwirtschaft angemeldet. Den Betrag nennt diese Vorlage nicht.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Ratsbeschluss: Maßnahme mit einem Sperrvermerk belegt (erledigt)19.05.2026
  2. Förderantrag eingereicht (erledigt)Juni 2026
  3. Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration: Quartalsbericht zur Kenntnis (erledigt)22.09.2026
  4. Entscheidung über die Förderung, danach Umsetzung der Versickerungsanlageals Nächstesdanach
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der Dorfplatz an der Gemeinschaftsunterkunft Brabanter Weg 1 ist derzeit nicht nutzbar. Das Regenwasser kann im Lehmboden nicht absickern, der feuchte Boden zieht Ratten und anderes Ungeziefer an.

Ein Gutachten zur Versickerung des Niederschlagwassers empfiehlt die Herrichtung einer Versickerungsanlage als Voraussetzung für jede Nutzung des Dorfplatzes. Mit Ratsbeschluss vom 19.05.2026 wurde die Maßnahme mit einem Sperrvermerk belegt.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Ausschuss sollte den Quartalsbericht zur Kenntnis nehmen.

Noch offen

  • Die Förderentscheidung steht nach dem Bericht noch aus.
  • Eine Umsetzung ist nur bei einer Förderung von mindestens 90 % vorgesehen.

Ort der Leistung

Erftstadt, Nordrhein-Westfalen

Markiert ist Erftstadt, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Finanzierung
Die Umsetzung erfolgt nur, wenn eine Förderung von mindestens 90 % erreicht wird. Die Förderung soll aus Landesmitteln kommen. Die Maßnahme ist für den Wirtschaftsplan 2026 des Eigenbetriebs Immobilienwirtschaft angemeldet.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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