Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Bebauungsplan Teil A
- Der Standort Möbelhaus Segmüller soll als Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel festgesetzt werden. Zulässig sein sollen bis zu 38.000 m² Gesamtverkaufsfläche, davon maximal 1.500 m² zentrenrelevantes Randsortiment. Die Erweiterung gegenüber dem Bestand von 30.000 m² beträgt maximal 8.000 m², die genaue zulässige Gesamtverkaufsfläche ist im Verfahren noch zu ermitteln und festzusetzen.
- Flächennutzungsplanänderung Nr. 20.1
- Die Zweckbestimmung soll präzisiert und eine Gesamtverkaufsfläche von maximal 38.000 m² sowie ein zentrenrelevantes Randsortiment von maximal 1.500 m² dargestellt werden. Das Sondergebiet soll östlich um ca. 2 ha erweitert werden, die übrigen Flächen im Geltungsbereich der Änderung sollen als gewerbliche Bauflächen dargestellt werden.
- Erschließung und baulicher Bestand
- Das Plangebiet am südöstlichen Rand der Pulheimer Kernstadt wird über B 59, L 183, K 6 und Segmüller-Allee erschlossen. Der Bebauungsplan sichert im Wesentlichen den vorhandenen baulichen Bestand und ermöglicht gegenüber rund 88 % Versiegelung eine begrenzte zusätzliche Versiegelung bis zu einer GRZ von 0,9.
- Verkaufsflächen und Sortimente
- Für nicht zentrenrelevante Sortimente sind unter anderem 38.000 m² für Wohnmöbel, Kücheneinrichtungen und Büromöbel, 1.000 m² für Lampen und Leuchten, 2.000 m² für Tapeten, Teppiche und Bodenbeläge sowie 200 m² für Kraftwagenteile vorgesehen. Zentrenrelevante Randsortimente sind auf maximal 1.500 m² begrenzt, zusätzlich sind Lagergebäude und -flächen, Gastronomie, Büro- und Verwaltungsflächen, Serviceeinrichtungen und Stellplätze zulässig. Die maximale Gebäudehöhe beträgt 81,0 m über NHN, bestimmte technische Aufbauten dürfen sie unter Bedingungen um maximal 3.5 m überschreiten.
- Verkehrsuntersuchung
- Die geplante Erweiterung um 8.000 m² auf insgesamt 38.000 m² wird mit zusätzlichen 624 Pkw- und 16 Lkw-Wegen pro Tag untersucht, die Wege verteilen sich hälftig auf Quell- und Zielverkehr.
- Artenschutzmaßnahmen
- Als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme ist südlich der B59 auf Flurstück 49 eine mindestens etwa 1,5 ha große CEF-Maßnahmenfläche vorgesehen. Das Flurstück umfasst 2,95 ha, zwei Feldlerchenfenster für den Bebauungsplan Nr. 109 sind bereits ausgeführt.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beratung und Beschlussfassung über Teilung und erneute Beteiligung im Umwelt- und Planungsausschussals Nächstes10.11.2026
- Erneute Veröffentlichung der Entwürfe und umweltbezogenen Stellungnahmen im InternetFür die Dauer eines Monats, mindestens 30 Tage
- Umweltbericht zum Bebauungsplan und zur Flächennutzungsplanänderung erstellt (erledigt)Oktober 2026
Vergabeverfahren
Bebauungsplan im Regelverfahren nach § 2 Absatz 1 BauGB. Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden nach § 4a Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie erneute Anfrage gemäß § 34 LPlG werden vorgeschlagen.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 161 im Bereich Möbelhaus Segmüller wurde am 06.10.2021 gefasst. Wegen Stellungnahmen wird das Plangebiet in Teil A für das Möbelhaus und Teil B „Segmüller Allee“ geteilt.
Die Teilbereichsänderung Nr. 20.1 des Flächennutzungsplans wurde ebenfalls am 06.10.2021 aufgestellt. Angepasstes Plankonzept und geänderter Geltungsbereich machen eine erneute Beteiligung erforderlich. Der Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim wurde 2016 vom OVG Münster für nichtig erklärt, bisherige Bebauungspläne im Plangebiet sind unwirksam.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die geänderten Entwürfe für Bebauungsplan Nr. 161 Pulheim Teil A und Flächennutzungsplan-Teilbereichsänderung Nr. 20.1 sollen erneut veröffentlicht werden, die Bezirksplanungsbehörde soll erneut gemäß § 34 LPlG angefragt werden.
Noch offen
- Die genaue zulässige Gesamtverkaufsfläche ist im Verfahren noch zu ermitteln und festzusetzen.
- Die erneute Anfrage bei der Bezirksplanungsbehörde gemäß § 34 LPlG steht aus.
- Die Beschlussfassung über die Änderung des Geltungsbereichs und erneute Beteiligung steht am 10.11.2026 an.
- Die IHK regt an, die Planung mit dem bestehenden Vergleich zur Verkaufsflächengröße zu prüfen und weitere Abstimmungen zu erwägen.
- Der Bebauungsplan Nr. 161 Pulheim, Teil B „Segmüller-Allee“ soll zeitlich nachgelagert erarbeitet werden.
Ort der Leistung
Pulheim, Nordrhein-Westfalen
Markiert ist Pulheim, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.