Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Errichtung eines vierten Gebäudes
- Das Gebäude soll zunächst Pufferkapazitäten zur Unterbringung Geflüchteter schaffen. Größe und Platzzahl nennt die Vorlage nicht.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Rat vertagt die Entscheidung und bittet die Verwaltung um eine Stellungnahme zur Schulnutzung und einen Zeitplan (erledigt)14.07.2026
- Vorlage 202/2026 steht im Haupt- und Finanzausschuss auf der Tagesordnung (erledigt)22.09.2026
- Tagesordnung des Rates: Aufhebung des Sperrvermerks und Bau, Ergebnis liegt nicht vor (erledigt)06.10.2026
- Bau des vierten Gebäudesals Nächstesdanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
An der Bernhardstraße 77 in Brauweiler werden bereits Gebäude als Flüchtlingsunterkunft genutzt. Das vierte Gebäude soll zunächst Pufferkapazitäten zur Unterbringung Geflüchteter schaffen. Ohne den Bau sieht die Verwaltung ein deutlich höheres Risiko, dass Turnhallen zu Notunterkünften werden.
Der Rat hat am 14.07.2026 die Entscheidung vertagt und die Verwaltung beauftragt, eine Stellungnahme zur späteren schulischen Nutzbarkeit der Anlage und einen Zeitplan vorzulegen. Die Vorlage ergänzt deshalb die Umnutzung als Interimsschule und den Terminablauf. Ein Umbau zur Schule wäre erst in mehreren Jahren möglich und braucht eine Änderung des Bebauungsplans.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Rat soll den Sperrvermerk über 3,15 Mio. € aufheben und den Bau der Wohnanlage 4 umsetzen.
Noch offen
- Ob der Rat den Sperrvermerk am 06.10.2026 aufgehoben hat, steht nicht in der Vorlage.
- Die Vorlage nennt kein Vergabeverfahren und keinen Termin für den Bau.
Ort der Leistung
Pulheim, Nordrhein-Westfalen
Markiert ist Pulheim, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Bau der Wohnanlage 4Finanzierungsbedarf gesamt laut Vorlage | 3.150.000 € |
|---|
- Finanzierung
- Die Mittel stehen im Haushalt 2026 zur Verfügung. Sie sind aber gesperrt, der Rat muss den Sperrvermerk über 3,15 Mio. € aufheben.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.