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Im GesprächRhein-Erft-Kreis · Planung & Beratung · Sitzung am

Gutachten zum Linienverkehr der REVG im Rhein-Erft-Kreis

Die Städte des Kreises bitten den Rhein-Erft-Kreis, ein externes Gutachten zum Linienverkehr der REVG zu beauftragen. Es soll Einsparpotenziale bei Liniennetz, Taktung und Bedienungszeiten aufzeigen. Das Schreiben nennt keinen Betrag und kein Verfahren.

Ausschreibung

Zeitnah, so die Bitte der Städte

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Mitteilung

Gutachten zum Linienverkehr
Externe Überprüfung des Linienverkehrsangebots der REVG mit dem Ziel, finanzielle Einsparpotenziale zu finden. Betrachtet werden Liniennetz, Taktungen und Bedienungszeiten.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Mitteilung

  1. Schreiben der Städte an den Kreis mit der Bitte um ein externes Gutachten (erledigt)29.09.2026
  2. Der Kreis soll das Gutachten zeitnah beauftragenals Nächstesdanach
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Städte des Rhein-Erft-Kreises beobachten die Aufwendungen und Zuschussbedarfe der REVG mit zunehmender Sorge. Die Wirtschaftsplanungen der vergangenen Jahre weisen eine kontinuierliche und erhebliche Steigerung der Kosten aus. Das belastet die kommunalen Haushalte.

Die Städte halten eine unabhängige Überprüfung des Linienverkehrsangebots für dringend geboten. Sie verweisen auf Veränderungen bei Kostenentwicklung, Mobilitätsverhalten, gesetzlichen Anforderungen und finanziellen Rahmenbedingungen.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Noch offen

  • Ob der Kreis das Gutachten beauftragt, steht nicht im Schreiben.
  • Betrag und Verfahren nennt das Schreiben nicht.

Ort der Leistung

Rhein-Erft-Kreis, Nordrhein-Westfalen

Markiert ist Rhein-Erft-Kreis, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Mitteilung

Das Dokument nennt keine Kosten.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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