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Sanierung des Sportlerheims am Kaarster See in Kaarst

Das Sportlerheim am Kaarster See soll mit Blick auf das bestehende Raumprogramm saniert und modernisiert werden. Der Sportausschuss empfiehlt dem Stadtrat, einen Antrag im Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ zu stellen. Die Durchführung hängt von einer Förderzusage und der Bereitstellung der Eigenmittel ab.

Nächster Schritt

Der Stadtrat soll am 10.12.2026 abschließend über den Förderantrag entscheiden.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Sanierung und Modernisierung des Sportlerheims
Vorgesehen ist die Sanierung und Modernisierung der Umkleide-, Sanitär-, Büro-, Besprechungs- und Lagerräume. Das bestehende Raumprogramm soll berücksichtigt werden.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Sportausschuss berät den Förderantrag vor und empfiehlt dem Stadtrat, ihn zu stellen.als Nächstes10.11.2026
  2. Stadtrat soll abschließend über den Förderantrag entscheiden.10.12.2026
  3. Förderaufruf voraussichtlich, konkrete Förderbedingungen und Einreichungsfristen stehen noch aus.Herbst 2026
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Förderantrag im Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS II), sobald Förderbedingungen und Einreichungsfristen feststehen.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

In der ersten Phase des Bundesförderprogramms erhielten zwei eingereichte Neubauprojekte keine Förderung. Die Stadt will sich erneut bewerben und den Schwerpunkt auf die Sanierung und Modernisierung bestehender Sportstätten legen.

Für das Sportlerheim Kaarster See sind Arbeiten an Umkleide-, Sanitär-, Büro-, Besprechungs- und Lagerräumen vorgesehen. Dabei soll das bestehende Raumprogramm berücksichtigt werden.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Sportausschuss empfiehlt dem Stadtrat, einen Förderantrag für die Sanierung und Modernisierung des Sportlerheims Kaarster See zu stellen. Die Durchführung steht unter dem Vorbehalt einer Förderzusage und der haushaltsrechtlichen Bereitstellung der erforderlichen Eigenmittel.

Noch offen

  • Die konkreten Förderbedingungen und Einreichungsfristen sind noch nicht veröffentlicht.
  • Die Durchführung hängt von einer Förderzusage und der haushaltsrechtlichen Bereitstellung der erforderlichen Eigenmittel ab.

Ort der Leistung

Kaarst, Nordrhein-Westfalen

Markiert ist Kaarst, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Förderung
Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS II), Umsetzung vorbehaltlich Förderzusage
Finanzierung
Die Durchführung steht unter dem Vorbehalt einer Förderzusage sowie der haushaltsrechtlichen Bereitstellung der erforderlichen Eigenmittel.

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