Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Umgestaltung Rathausstraße/Martinuskirche
- Die IEHK-Baumaßnahme Nr. 4 betrifft die Umgestaltung der Rathausstraße/Martinuskirche. Die Schlussrechnung wurde im Frühjahr 2025 gestellt und am 19.08.2026 bezahlt.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Schlussrechnung bezahlt (erledigt)19.08.2026
- Abschließende Beschlussfassung im Stadtrat über die überplanmäßige Auszahlungals Nächstes05.11.2026
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Für die IEHK-Baumaßnahme Nr. 4 „Umgestaltung Rathausstraße/Martinuskirche“ wurde die Schlussrechnung im Frühjahr 2025 gestellt. Die Höhe wurde erst im Sommer 2026 geklärt, bezahlt wurde am 19.08.2026.
Frauenrath Landschaftsbau erhebt eine Zinsforderung und einen Einspruch gegen die Schlussrechnung. Zusätzlich sind Forderungen eines Ingenieur-Büros offen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Stadtrat soll eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von insgesamt 200.000,00 EUR für die Maßnahme IEHK Nr. 4, Rathausstraße/Martinuskirche beschließen. Die Deckung soll aus nicht mehr benötigten Ermächtigungsübertragungen der Erschließung Gesamtschule Büttgen und der Kanal- und Schachtrenovierung Kaarster See erfolgen.
Noch offen
- Die Einwendungen und Forderungen werden noch beraten und geprüft, der finale Betrag steht noch nicht fest.
- Die Beschlussfassung des Stadtrats ist für den 05.11.2026 vorgesehen.
Ort der Leistung
Kaarst, Nordrhein-Westfalen
Markiert ist Kaarst, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Zinsforderung Frauenrath Landschaftsbau | 67.419 € |
|---|---|
| Einspruch gegen die Schlussrechnung | 153.881 € |
| Offene Forderungen eines Ingenieur-Bürosca. | 10.000 € |
| Realistische Einschätzung der Forderungenca., brutto | 200.000 € |
- Finanzierung
- 2026: 150.000,00 EUR aus der Erschließung Gesamtschule Büttgen und 50.000,00 EUR aus der Kanal- und Schachtrenovierung Kaarster See.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.