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BeschlossenStadt Kaarst · Bau & Handwerk · Sitzung am

Beleuchtung Kirmesplatz in Kaarst

Die Beleuchtung am Kirmesplatz an der B 66 soll ins Investitionsprogramm der Stadt Kaarst. Die Verwaltung schlägt dafür 95.000 € vor, mit Sperrvermerk. Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss sollte am 15.10.2026 abschließend entscheiden.

Kostenschätzung

95.000 €

Nächster Schritt

Separate Sitzungsvorlage nach der Planung, danach Entsperrung durch den Ausschuss

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Beleuchtung Kirmesplatz
Beleuchtung des Kirmesplatzes an der B 66. Die planerischen und bau-fachlichen Rahmenbedingungen sind noch unklar. Der Fachbereich III soll sich zu gegebener Zeit fachlich damit befassen oder eine eigene Sitzungsvorlage erstellen.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Rat vertagt den Beschlussvorschlag zur Aufnahme ins Investitionsprogramm (erledigt)24.09.2026
  2. Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss: Grundsatzbeschluss steht auf der Tagesordnung (erledigt)15.10.2026
  3. Fachbereich III befasst sich fachlich mit der Maßnahme oder legt eine eigene Sitzungsvorlage vorals Nächstesdanach
  4. Der Ausschuss hebt den Sperrvermerk auf, sobald die Rahmenbedingungen geklärt sinddanach
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der Rat hat am 24. September 2026 den Beschlussvorschlag zur Aufnahme der Beleuchtung ins Investitionsprogramm vertagt. Die planerischen und bau-fachlichen Rahmenbedingungen waren noch unklar.

Damit die Stadt die Maßnahme im Haushalt vorsehen kann, schlägt die Verwaltung vor, sie mit Kosten von 95.000 € aufzunehmen. Bis die Rahmenbedingungen geklärt sind, gilt ein Sperrvermerk, den der Ausschuss aufheben muss.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Ausschuss soll die Maßnahme Beleuchtung Kirmesplatz mit Sperrvermerk ins Investitionsprogramm der Stadt Kaarst aufnehmen. Das ist der Vorschlag der Verwaltung.

Noch offen

  • Die planerischen und bau-fachlichen Rahmenbedingungen sind noch nicht geklärt.
  • Die Entsperrung des Betrags erfolgt durch den Ausschuss.

Ort der Leistung

Kaarst, Nordrhein-Westfalen

Markiert ist Kaarst, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Kosten laut Dokument
Maßnahme Beleuchtung Kirmesplatzmit Sperrvermerk, Brutto oder netto nennt die Vorlage nicht95.000 €
Finanzierung
Die Stadt will die Maßnahme mit 95.000 € ins Investitionsprogramm aufnehmen. Der Betrag trägt einen Sperrvermerk, den der Ausschuss aufheben muss.

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