Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Beleuchtung Kirmesplatz
- Beleuchtung des Kirmesplatzes an der B 66. Die planerischen und bau-fachlichen Rahmenbedingungen sind noch unklar. Der Fachbereich III soll sich zu gegebener Zeit fachlich damit befassen oder eine eigene Sitzungsvorlage erstellen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Rat vertagt den Beschlussvorschlag zur Aufnahme ins Investitionsprogramm (erledigt)24.09.2026
- Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss: Grundsatzbeschluss steht auf der Tagesordnung (erledigt)15.10.2026
- Fachbereich III befasst sich fachlich mit der Maßnahme oder legt eine eigene Sitzungsvorlage vorals Nächstesdanach
- Der Ausschuss hebt den Sperrvermerk auf, sobald die Rahmenbedingungen geklärt sinddanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Rat hat am 24. September 2026 den Beschlussvorschlag zur Aufnahme der Beleuchtung ins Investitionsprogramm vertagt. Die planerischen und bau-fachlichen Rahmenbedingungen waren noch unklar.
Damit die Stadt die Maßnahme im Haushalt vorsehen kann, schlägt die Verwaltung vor, sie mit Kosten von 95.000 € aufzunehmen. Bis die Rahmenbedingungen geklärt sind, gilt ein Sperrvermerk, den der Ausschuss aufheben muss.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Ausschuss soll die Maßnahme Beleuchtung Kirmesplatz mit Sperrvermerk ins Investitionsprogramm der Stadt Kaarst aufnehmen. Das ist der Vorschlag der Verwaltung.
Noch offen
- Die planerischen und bau-fachlichen Rahmenbedingungen sind noch nicht geklärt.
- Die Entsperrung des Betrags erfolgt durch den Ausschuss.
Ort der Leistung
Kaarst, Nordrhein-Westfalen
Markiert ist Kaarst, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Maßnahme Beleuchtung Kirmesplatzmit Sperrvermerk, Brutto oder netto nennt die Vorlage nicht | 95.000 € |
|---|
- Finanzierung
- Die Stadt will die Maßnahme mit 95.000 € ins Investitionsprogramm aufnehmen. Der Betrag trägt einen Sperrvermerk, den der Ausschuss aufheben muss.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.