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Waldkindergarten Welchenberg in Grevenbroich

Der Waldkindergarten wurde nach dem Ende des früheren Standorts bei Kloster Langwaden an der Sauerbruchstraße in Neuenhausen eingerichtet. Bebauungsplan G 240 und die 50. Änderung des Flächennutzungsplans sollen die Nutzung als Gemeinbedarfsfläche sichern, die Verfahren sind in Aufstellung.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Bericht

Bauleitplanung
Der Bebauungsplan Nr. G 240 „Waldkindergarten Welchenberg“ und die 50. Änderung des Flächennutzungsplans werden im Parallelverfahren aufgestellt. Die Gemeinbedarfsfläche umfasst 1.041 m², davon sind 595 m² überbaubar und 446 m² nicht überbaubar.
Waldkindergarten und Freiflächen
Der Geltungsbereich umfasst etwa 1.300 m² auf Flurstück 104 und teilweise Flurstück 85, Flur 10, Gemarkung Neuenhausen. Versiegelte Flächen beschränken sich auf die Jurte und einen Holzschuppen.
Grünordnung
Vorgesehen sind der Erhalt des bestehenden Waldsaums an der Sauerbruchstraße, eine heimische freiwachsende Hecke an der östlichen Grundstücksgrenze und eine zusätzliche Baumpflanzung.
Nutzung des Grundstücks
Die Stadt pachtet das Flurstück, dem Waldkindergarten wird das Recht eingeräumt, die Fläche zu bespielen.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Bericht

  1. Aufstellung des Bebauungsplans und der 50. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren beschlossen (erledigt)08.05.2025
  2. Entwürfe von Umweltbericht und Begründung zur frühzeitigen Beteiligung (erledigt)Juli 2026
  3. Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, weiterer Zeitplan nicht genanntals NächstesDanach
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der Waldkindergarten musste den bisherigen Standort auf den Freiflächen des Klosters Langwaden verlassen. An der Sauerbruchstraße in Neuenhausen wurde er auf einem brachliegenden Grundstück am Ortsrand auf Grundlage einer vorläufigen Genehmigung eingerichtet und in Betrieb genommen.

Die Aufstellung des Bebauungsplans G 240 und der 50. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren wurde am 08.05.2025 beschlossen. Der Standort wird von der Stadt gepachtet, das Grundstück befindet sich in Privateigentum.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 240 und der 50. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren.

Noch offen

  • Die artenschutzrechtliche Vorprüfung soll klären, ob weitere Prüfungsschritte erforderlich sind.

Ort der Leistung

Grevenbroich, Nordrhein-Westfalen

Markiert ist Grevenbroich, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Bericht

Das Dokument nennt keine Kosten.

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