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BeschlossenStadt Grevenbroich · Bau & Handwerk, Energie & Umwelt · Sitzung am

Sanierung Sporthalle Gustorf in Grevenbroich

Die 3-fach-Sporthalle in Gustorf soll energetisch saniert werden. Die Stadt kalkuliert 11.817.091,51 € Gesamtkosten und beantragt 7.873.161,70 € Förderung. Dem Rat lag am 01.10.2026 der Sanierungsbeschluss vor, der einen positiven Zuwendungsbescheid voraussetzt. Gebaut werden soll von 2027 bis 2029.

Kostenschätzung

11,82 Mio. €

Nächster Schritt

Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Köln abwarten, Mittel kommen in die Haushaltsplanung 2027

Ausführung

01.02.2027 bis 30.11.2029 laut Antrag

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Antrag

Gebäudehülle
Die Waschbetonfassade wird zurückgebaut und durch Faserzementplatten oder Ziegel ersetzt. Dach, Außenwände, Bodenplatten und Kellerdecken werden gedämmt. Fenster und Außentüren werden ausgetauscht.
Technische Anlagen
Vorgesehen sind ein neues Lüftungsgerät für Halle, Umkleiden, Sanitärräume und Foyer, eine vollflächige Fußbodenheizung samt neuem Estrich und neue Heizungs- und Wasserrohre. Die Wärme kommt aus Fernwärme. Alle Gebäudeteile erhalten LED-Beleuchtung.
Barrierefreiheit
Das Gebäude erhält einen Aufzug zur barrierefreien Erschließung.
Planung
Der Antrag nennt die Umsetzung von Planungsleistungen nach HOAI und die Erstellung eines Energiekonzepts als Einzelmaßnahmen.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Antrag

  1. Förderantrag laut Ratsvorlage bei der Bezirksregierung Köln eingereicht, das Antragsformular trägt das Datum 29.06.2026 (erledigt)30.07.2026
  2. Beschlussvorlage zur Sanierung unter Vorbehalt der Förderung stand im Rat der Stadt Grevenbroich auf der Tagesordnung (erledigt)01.10.2026
  3. Entscheidung der Bezirksregierung Köln über die Förderungals Nächstesdanach
  4. Beginn des beantragten Durchführungszeitraums01.02.2027
  5. Ende des beantragten Durchführungszeitraums30.11.2029
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Halle steht in Gustorf auf einem begrünten Gelände neben einem Sportplatz und einer Tennisanlage. Sie wird für Schulsport, Vereinssport und Veranstaltungen genutzt, auch für Ligaspiele der örtlichen Basketballmannschaft. Im Stadtgebiet fehlt es nach Angabe der Stadt an Sporthallen, besonders an solchen mit Tribüne, die auch als Versammlungsstätte nutzbar sind.

Aus eigener Kraft kann die Stadt die Sanierung nach eigener Angabe finanziell nicht tragen. Deshalb hat sie Fördermittel aus dem Programm „Energetische Sanierung kommunaler Gebäude im Rheinischen Revier“ beantragt. Eigenmittel von 3.943.929,81 € stehen laut Antrag im Fall einer Förderung zur Verfügung.

Die Dreifachhalle wurde ab 1972 errichtet, die ausziehbare Tribüne bleibt erhalten. Die Dachflächen der Nebentrakte sind schon saniert. Nach der Sanierung soll der Primärenergiebedarf um mindestens 50 % sinken.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Rat sollte beschließen, die Großsporthalle Gustorf energetisch zu sanieren, sofern ein positiver Zuwendungsbescheid vorliegt. Bei einer Ablehnung des Förderantrags legt die Verwaltung dem Rat eine neue Vorlage zur Umsetzung ohne Förderung vor.

Noch offen

  • Ob der Rat am 01.10.2026 beschlossen hat, geht aus der Vorlage nicht hervor.
  • Ob die Förderung bewilligt wird, steht noch nicht fest.
  • Zeitpunkt und Verfahren der Vergabe der Bauleistungen nennt das Dokument nicht.

Ort der Leistung

Grevenbroich, Nordrhein-Westfalen

Markiert ist Grevenbroich, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Antrag

Kosten laut Dokument
Gesamtausgaben der Sanierung der Sporthallekalkulierte Gesamtkosten laut Finanzierungsplan des Antrags11.817.091 €
Förderung
7.873.161,70 € beantragt im Programm REVIER.GESTALTEN
Finanzierung
Beantragt sind 7.873.161,70 € Zuwendung, der Eigenanteil der Stadt beträgt laut Antrag 3.943.929,81 €. Die Ausgaben fallen laut Finanzierungsplan in den Jahren 2027 bis 2029 an. Die Mittel werden laut Ratsvorlage über die Haushaltsplanung 2027 etatisiert.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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