Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Wohnbebauung
- Geplant sind 20 Doppelhäuser beziehungsweise 40 Doppelhaushälften.
- Ausbau Kulenweg
- Für die Erschließung von fünf Doppelhäusern soll der Kulenweg als Mischverkehrsfläche mit einer Regelbreite von sechs Metern ausgebaut werden.
- Parkstände und Straßenentwässerung
- Geplant sind acht Längs-Parkstände und Straßenentwässerung.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Einleitungsbeschluss für den Bebauungsplan (erledigt)23.02.2023
- Beratung im Ausschuss für Planung und Liegenschaftenals Nächstes12.11.2026
Vergabeverfahren
Nach Zustimmung sollen der Bebauungsplanentwurf einen Monat veröffentlicht und öffentlich ausgelegt sowie die Behörden beteiligt werden.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Einleitungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 22 wurde am 23.02.2023 gefasst. Die Fläche wurde von der Vorhabenträgerin erworben und soll auf Grundlage eines abgestimmten städtebaulichen Entwurfs als Wohngebiet entwickelt werden.
Das etwa 2,01 ha große Plangebiet zwischen Stratumer Straße, Kulenweg, Am Oberen Feld und Adolf-Rütten-Weg ist überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Eine nicht mehr genutzte Hofanlage mit Wohnhaus und Wirtschaftsgebäuden soll abgerissen werden.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Zur Entscheidung stehen die Abwägungsvorschläge, der Bebauungsplanentwurf und die einmonatige Veröffentlichung und Auslegung mit Beteiligung der Behörden.
Noch offen
- Beratung und Entscheidung über die Beschlussvorlage am 12.11.2026.
- Der vollständige Durchführungsvertrag soll nach erfolgreicher Offenlage ausgearbeitet und vor dem Satzungsbeschluss dem zuständigen Gremium vorgelegt werden, er muss vor dem Satzungsbeschluss von beiden Vertragsparteien unterschrieben sein.
Ort der Leistung
Meerbusch, Nordrhein-Westfalen
Markiert ist Meerbusch, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Finanzierung
- Die Vorhabenträgerin hat sich bereit erklärt, die Infrastrukturfolgekosten für 13 Kitaplätze, davon fünf U3- und acht Ü3-Plätze, sowie zwei Schulplätze zu übernehmen. Sie soll nach Auffassung der Stadt den Ausbau des Kulenwegs durchführen und alle anfallenden Kosten übernehmen, eine grundsätzliche Absichtserklärung zur Kostenübernahme liegt vor.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.