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Zur EntscheidungStadt Meerbusch · Bau & Handwerk, Planung & Beratung · Vorlage vom

Wohnbebauung Am Oberen Feld in Meerbusch

Auf einer überwiegend landwirtschaftlich genutzten Fläche in Nierst ist ein Wohngebiet mit 20 Doppelhäusern geplant, die bestehende Hofanlage soll abgerissen werden. Der Bebauungsplanentwurf liegt zur Entscheidung vor. Bei Zustimmung sollen die öffentliche Auslegung und die Behördenbeteiligung folgen.

Nächster Schritt

Beratung im Ausschuss für Planung und Liegenschaften am 12.11.2026, anschließend bei Zustimmung einmonatige

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Wohnbebauung
Geplant sind 20 Doppelhäuser beziehungsweise 40 Doppelhaushälften.
Ausbau Kulenweg
Für die Erschließung von fünf Doppelhäusern soll der Kulenweg als Mischverkehrsfläche mit einer Regelbreite von sechs Metern ausgebaut werden.
Parkstände und Straßenentwässerung
Geplant sind acht Längs-Parkstände und Straßenentwässerung.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Einleitungsbeschluss für den Bebauungsplan (erledigt)23.02.2023
  2. Beratung im Ausschuss für Planung und Liegenschaftenals Nächstes12.11.2026
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Nach Zustimmung sollen der Bebauungsplanentwurf einen Monat veröffentlicht und öffentlich ausgelegt sowie die Behörden beteiligt werden.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der Einleitungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 22 wurde am 23.02.2023 gefasst. Die Fläche wurde von der Vorhabenträgerin erworben und soll auf Grundlage eines abgestimmten städtebaulichen Entwurfs als Wohngebiet entwickelt werden.

Das etwa 2,01 ha große Plangebiet zwischen Stratumer Straße, Kulenweg, Am Oberen Feld und Adolf-Rütten-Weg ist überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Eine nicht mehr genutzte Hofanlage mit Wohnhaus und Wirtschaftsgebäuden soll abgerissen werden.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Zur Entscheidung stehen die Abwägungsvorschläge, der Bebauungsplanentwurf und die einmonatige Veröffentlichung und Auslegung mit Beteiligung der Behörden.

Noch offen

  • Beratung und Entscheidung über die Beschlussvorlage am 12.11.2026.
  • Der vollständige Durchführungsvertrag soll nach erfolgreicher Offenlage ausgearbeitet und vor dem Satzungsbeschluss dem zuständigen Gremium vorgelegt werden, er muss vor dem Satzungsbeschluss von beiden Vertragsparteien unterschrieben sein.

Ort der Leistung

Meerbusch, Nordrhein-Westfalen

Markiert ist Meerbusch, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Finanzierung
Die Vorhabenträgerin hat sich bereit erklärt, die Infrastrukturfolgekosten für 13 Kitaplätze, davon fünf U3- und acht Ü3-Plätze, sowie zwei Schulplätze zu übernehmen. Sie soll nach Auffassung der Stadt den Ausbau des Kulenwegs durchführen und alle anfallenden Kosten übernehmen, eine grundsätzliche Absichtserklärung zur Kostenübernahme liegt vor.

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