Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Bebauungsplan Mühlbachtal, 11. Änderung
- Die Bauleitplanung soll für den Einzelhandelsbetrieb eine Verkaufsfläche von mindestens 1.300 m² und höchstens 1.750 m² ermöglichen. Zulässig sind nahversorgungsrelevante Sortimente, weitere Sortimente auf maximal 10 % der Verkaufsfläche sowie zugeordnete Lager-, Sozial-, Büro- und Verwaltungsflächen, Elektroladestationen, Stellplätze und Nebenanlagen. Der Gehölzstreifen entlang des Mühlbachs ist zu erhalten und während der Bauarbeiten zu schützen, Stellplätze sind nicht im 10 m breiten Streifen entlang der L335 zulässig.
- Entwurfsplanung und Beteiligungsunterlagen
- Der Entwurf umfasst Planzeichnung, textliche Festsetzungen, Begründung und Auswirkungsanalyse. Die Planzeichnung weist das Sondergebiet für nahversorgungsrelevanten großflächigen Einzelhandel aus.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Städtebaulicher Vertrag beschlossen, das Unternehmen trägt die gesamten Kosten der Bauleitplanung. (erledigt)28.09.2026
- Beratung des Entwurfs im öffentlichen Stadtrat, Billigung und Freigabe zur Beteiligung sind vorgeschlagen.als Nächstes02.11.2026
Vergabeverfahren
Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB. Vorgesehen sind die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden sowie die interkommunale Abstimmung.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Erweiterung des Lebensmitteldiscounters war bereits Planungsziel, wurde aber bisher nicht umgesetzt. Der Betreiber äußerte 2022 den Wunsch nach einer Erweiterung, das Vorhaben wurde zunächst aus unternehmensinternen bzw. betrieblichen Gründen zurückgestellt.
Der Entwurf von September 2026 soll die Erweiterung am bestehenden Lidl-Standort im Mühlbachtal ermöglichen. Das Plangebiet umfasst etwa 10.988 m² und die Flurstücke 109/3 und 111/8, Flur 78, Gemarkung Nastätten.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Vorgeschlagen wird, den Entwurf des Bebauungsplans mit Planzeichnung, Textfestsetzungen, Begründung vom September 2026 und Auswirkungsanalyse vom August 2026 zu billigen und für die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie die interkommunale Abstimmung freizugeben.
Noch offen
- Der Stadtrat muss über die Billigung des Entwurfs und dessen Freigabe zur Beteiligung entscheiden.
- Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden sowie die interkommunale Abstimmung stehen noch aus.
Ort der Leistung
Nastätten, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Nastätten, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Finanzierung
- Das Unternehmen trägt laut städtebaulichem Vertrag die gesamten Kosten der Bauleitplanung Mühlbachtal, 11. Änderung.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.