Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Feuerwehrbedarfsplan
- Erstellung durch ein externes Beratungsbüro. Kerninhalte sind Gefahren- und Risikoanalyse, Schutzziele und Hilfsfristen, Bestandsaufnahme, Soll-Ist-Vergleich und Maßnahmenkonzept. Das Fahrzeugbeschaffungskonzept soll künftig Teil des Plans sein.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Haupt- und Finanzausschuss beschließt, den Feuerwehrbedarfsplan extern erstellen zu lassen (erledigt)09.09.2026
- Beschränkte Ausschreibung des Feuerwehrbedarfsplansals Nächstesdanach
- Erstellung des Feuerwehrbedarfsplans2027
- Erster Bedarfsplan soll in jeder Kommune fertig sein01.01.2028
Vergabeverfahren
Beschränkte Ausschreibung nach der Beschlussfassung
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Seit der Novellierung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes am 27.06.2025 besteht für alle Kommunen in Rheinland-Pfalz die Pflicht, einen Feuerwehrbedarfsplan zu erstellen. Der Plan analysiert Gefahren, bewertet die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr und legt fest, wie Personal, Fahrzeuge, Material und Gerätehäuser geplant und finanziert werden.
Die Verwaltung spricht sich dafür aus, den Plan durch ein externes Beratungsbüro erstellen zu lassen, um ihn möglichst objektiv zu machen und das Ehrenamt zu entlasten. Der Haupt- und Finanzausschuss ist dem am 09.09.2026 gefolgt. In der Sitzung hieß es, der Plan werde für finanzielle Förderungen und Zuwendungen des Landes gebraucht.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Haupt- und Finanzausschuss hat beschlossen, den Feuerwehrbedarfsplan durch ein externes Unternehmen erstellen zu lassen. Ergebnis: 11 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen.
Noch offen
- Auf der Tagesordnung des Verbandsgemeinderats vom 24.09.2026 steht der Feuerwehrbedarfsplan nicht als eigener Punkt. Im Bericht über die Ausschusssitzungen wird der Beschluss des Ausschusses genannt.
Ort der Leistung
Nastätten, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Nastätten, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Feuerwehrbedarfsplan durch ein externes Bürobrutto, Schätzung für die Größenordnung der Verbandsgemeinde | 30.000 € |
|---|
- Förderung
- Land Rheinland-Pfalz, pauschal 10.000 € brutto
- Finanzierung
- Das Land Rheinland-Pfalz stellt pauschal 10.000 € brutto zur Verfügung. Laut Vorlage stehen Mittel zur Verfügung.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.