Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Accesspoints und WLAN-System
- Lieferung von 586 lizenzfreien Accesspoints für alle Kreisschulen. Die Access-Points und Switche sollen durch Geräte des Herstellers Zyxel ersetzt werden und dauerhaft ohne laufende Lizenzkosten betrieben werden können. Das System ermöglicht eine flexible zeitliche Einstellung der WLAN-Voucher.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Vergabe durch den Kreistag (erledigt)26.10.2026
- Eine rückwirkende Förderung über den Digitalpakt 2.0 kann zu gegebener Zeit beantragt werden.als NächstesDanach
Vergabeverfahren
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist gingen 3 Angebote ein. Ein Angebot ging verspätet ein, ein weiteres wurde wegen fehlender Preisangaben von der Wertung ausgeschlossen. Es verblieb ein wertbares Angebot von Topackt IT Solutions GmbH.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Für den Weiterbetrieb der vorhandenen Ruckus WLAN-Infrastruktur wären neue Lizenzen mit jährlichen Kosten von rund 34.000 € nötig. Die Hardware ist bereits 5 Jahre alt.
Das bisherige Vouchersystem kann die für eine handyfreie Schule benötigten Zeiträume nicht konfigurieren. Das neue System ermöglicht flexible Einstellungen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Kreistag beschließt die Vergabe des Auftrags für 586 lizenzfreie Accesspoints für alle Kreisschulen an Topackt IT Solutions GmbH in Höhe von 107.406,31 € brutto. Ergebnis: Beschluss in der Vorlage belegt.
Noch offen
- Eine rückwirkende Förderung über den Digitalpakt 2.0 kann zu gegebener Zeit beantragt werden.
Ort der Leistung
Böhl-Iggelheim, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Böhl-Iggelheim, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Auftragssummebrutto | 107.406 € |
|---|
- Förderung
- Eine rückwirkende Förderung über den Digitalpakt 2.0 kann zu gegebener Zeit beantragt und beansprucht werden.
- Finanzierung
- Haushaltsmittel für die Maßnahme sind eingeplant. Eine rückwirkende Förderung über den Digitalpakt 2.0 kann zu gegebener Zeit beantragt und beansprucht werden.
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Aus den Sitzungsunterlagen. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.