Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Pendler-Radroute
- Die Route verläuft auf vorhandenen Wirtschaftswegen und Ortsstraßen. Der erste Abschnitt ist ca. 3,3 km lang, davon 1,9 km innerorts als Fahrradstraße und 1,4 km außerorts, die Gesamtlänge auf Schifferstadter Gemarkung beträgt 5,5 km.
- Deckensanierung und Vollausbau
- Vorgesehen sind notwendige Deckensanierungen und ein Vollausbau im Rahmen der Pendler-Radroute.
- Beschilderung und Markierung
- Für Beschilderung und Markierung sind ca. 419.000,- € veranschlagt.
- Beleuchtung
- Für Beleuchtung sind ca. 27.000,- € veranschlagt.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Der frühere Beschluss zur Herstellung eines markierungsfähigen Untergrundes wurde aufgehoben, die Angelegenheit ging zur Beratung in die Fraktionen. (erledigt)23.09.2026
- Beratung und Beschlussfassung im Bau-, Verkehr- und Umweltausschuss.als Nächstes04.11.2026
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Bei der Beratung am 23.09.2026 wurde der Beschluss vom 05.08.2026 zur Herstellung eines markierungsfähigen Untergrundes aufgehoben und die Angelegenheit zur Beratung in die Fraktionen gegeben. Ein Bodengutachten führte zur Überarbeitung der Planung und Kostenschätzung.
Die Route soll in zwei Abschnitten auf der Gemarkung Schifferstadt umgesetzt werden. Der erste Abschnitt reicht von der Gemarkungsgrenze Limburgerhof bis zur Einmündung Altenhofstraße / Iggelheimer Straße / Burgstraße.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Ausschuss soll die Durchführung der notwendigen Deckensanierungen und den Vollausbau im Rahmen der Pendler-Radroute beschließen.
Noch offen
- Beschluss über die notwendigen Deckensanierungen und den Vollausbau steht aus.
Ort der Leistung
Schifferstadt, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Schifferstadt, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Beschilderung und Markierungca. | 419.000 € |
|---|---|
| Deckensanierung und Vollausbauca., brutto, davon ca. 575.000,- € umlegungsfähig | 1.070.000 € |
| Beleuchtungca. | 27.000 € |
| Gesamtkosten ohne Herstellung des markierungsfähigen Untergrundsca. | 635.000 € |
- Förderung
- ca. 850.000,- € über das Sonderprogramm Stadt und Land
- Finanzierung
- Bei Umsetzung mit markierungsfähigem Untergrund: Förderung über Sonderprogramm Stadt und Land ca. 850.000,- €, umlegungsfähiger Anteil ca. 575.000,- € über wiederkehrende Beiträge, Beitragssatz ca. 0,206 €/m² (Beispiel bei 300 m² Grundstücksfläche ca. 61,80 €), Eigenanteil der Stadt ca. 285.000,- €. Ohne Herstellung des markierungsfähigen Untergrunds: Förderung ca. 475.000,- €, Eigenanteil der Stadt ca. 160.000,- €.
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