Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Umbau der Hauptstraße
- Umgebaut werden soll das Teilstück zwischen Haus Nr. 23 und dem Kreuzplatz. Es ist ca. 225 m lang und hat eine Fläche von ca. 1.900 m².
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Vorentwurfsplanung vorgestellt und beschlossen (erledigt)18. April 2024
- Maßnahme erneut beraten und zur Beratung in die Fraktionen gegeben (erledigt)11.03.26
- Erhöhung der Förderobergrenze im Jahresförderantrag beantragenals Nächstes2027
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Lückenschluss der Hauptstraße ist eines der Projekte des Städtebauförderprogramms Soziale Stadt. Die Vorentwurfsplanung wurde am 18. April 2024 vorgestellt und beschlossen, die damalige Kostenschätzung für die Baukosten betrug ca. 669.000,- € brutto.
Wegen der Abweichung zum bepreisten Leistungsverzeichnis wurde die Maßnahme am 11.03.26 erneut beraten und zur Beratung in die Fraktionen gegeben.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Maßnahme soll trotz der Kostensteigerung vorbehaltlich der Förderzusage des Fördermittelgebers und der Erhöhung der Förderobergrenze umgesetzt werden.
Noch offen
- Förderzusage des Fördermittelgebers
- Erhöhung der Förderobergrenze auf 446 €/m²
Ort der Leistung
Schifferstadt, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Schifferstadt, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Frühere Kostenschätzung Baukostenca., brutto | 669.000 € |
|---|---|
| Bepreistes Leistungsverzeichnisca., brutto | 923.000 € |
| Baunebenkostenca. | 91.000 € |
| Gesamtkostenca. | 1.014.000 € |
| Beitragsfähige Gesamtkostenca. | 987.000 € |
| Nicht beitragsfähige Kostenca. | 27.000 € |
| Umlegungsfähige Kosten65 %, ca. | 641.550 € |
| Gemeindeanteil35 %, ca. | 345.450 € |
| Förderungca., vorbehaltlich Zustimmung zum Jahresförderantrag 2027 und Erhöhung der Förderobergrenze | 267.000 € |
| Bereits geleistete Zahlungenca. | 48.000 € |
- Förderung
- Ca. 267.000,- € vorbehaltlich der Zustimmung zum Jahresförderantrag 2027 und der Erhöhung der Förderobergrenze auf 446 €/m²
- Finanzierung
- Förderung aus dem Städtebauförderprogramm Soziale Stadt, der Förderanteil beträgt 90 % des Eigenanteils der Stadt. Die Förderobergrenze liegt aktuell bei 400 €/m², im Jahresförderantrag 2027 soll eine Erhöhung auf 446 €/m² beantragt werden. 65 % der beitragsfähigen Kosten werden als wiederkehrende Beiträge auf die Anwohner umgelegt. Der kommunale Eigenanteil beträgt 10 %, der Eigenanteil der Stadt beträgt ca. 105.450,- €. Haushaltsansatz 2027: 1.000.000,- €.
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