Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Bebauungsplan Nr. 108
- Der Bebauungsplan „Neues Feuerwehrgerätehaus“ wird im Vollverfahren aufgestellt und soll den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses an einem neuen Standort ermöglichen. Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Schifferstadt, Flur 1, teilweise oder vollständig die Flurstücke 13407, 13408, 13410, 13411, 13412, 13413, 13414, 13415, 13416, 13417, 13419, 13420/5, 13420/8 und 13420/9 und ist etwa 2,16 ha groß.
- Gutachten und Fachbeiträge
- Für das Vorhaben entstehen Kosten für notwendige Gutachten und Fachbeiträge.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Sitzung des Gremiums 21. Sitzung des Bau-, Verkehr- und Umweltausschussesals Nächstes04.11.2026
- Beratung über Aufstellung des Bebauungsplans und frühzeitige Beteiligung2026-11-04
Vergabeverfahren
Vollverfahren nach Baugesetzbuch. Vorgesehen sind Aufstellungsbeschluss sowie frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Das bestehende Feuerwehrgerätehaus am Amselweg 61 entspricht nicht mehr den räumlichen, baulichen und verkehrstechnischen Anforderungen. Der Standort ist nicht erweiterbar, notwendige hygienische und organisatorische Standards lassen sich dort nicht umsetzen.
Für den Neubau an einem neuen Standort muss zunächst Baurecht durch einen Bebauungsplan geschaffen werden. Der Plan wird im Vollverfahren nach Baugesetzbuch aufgestellt.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Ausschuss soll die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 108 und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschließen.
Noch offen
- Beschluss über Aufstellung des Bebauungsplans und die Beteiligungsschritte steht aus.
Ort der Leistung
Schifferstadt, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Schifferstadt, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.