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Zur EntscheidungStadt Schifferstadt · Planung & Beratung · Sitzung am

Neues Feuerwehrgerätehaus in Schifferstadt

Das bestehende Feuerwehrgerätehaus am Amselweg 61 erfüllt die räumlichen, baulichen und verkehrstechnischen Anforderungen nicht mehr. Mit dem Bebauungsplan soll Baurecht für einen Neubau an einem neuen Standort geschaffen werden, der Ausschuss soll über die Aufstellung und frühzeitige Beteiligung entscheiden.

Nächster Schritt

Beschluss über Aufstellung und frühzeitige Beteiligung am 2026-11-04

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 108
Der Bebauungsplan „Neues Feuerwehrgerätehaus“ wird im Vollverfahren aufgestellt und soll den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses an einem neuen Standort ermöglichen. Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Schifferstadt, Flur 1, teilweise oder vollständig die Flurstücke 13407, 13408, 13410, 13411, 13412, 13413, 13414, 13415, 13416, 13417, 13419, 13420/5, 13420/8 und 13420/9 und ist etwa 2,16 ha groß.
Gutachten und Fachbeiträge
Für das Vorhaben entstehen Kosten für notwendige Gutachten und Fachbeiträge.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Sitzung des Gremiums 21. Sitzung des Bau-, Verkehr- und Umweltausschussesals Nächstes04.11.2026
  2. Beratung über Aufstellung des Bebauungsplans und frühzeitige Beteiligung2026-11-04
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Vollverfahren nach Baugesetzbuch. Vorgesehen sind Aufstellungsbeschluss sowie frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Das bestehende Feuerwehrgerätehaus am Amselweg 61 entspricht nicht mehr den räumlichen, baulichen und verkehrstechnischen Anforderungen. Der Standort ist nicht erweiterbar, notwendige hygienische und organisatorische Standards lassen sich dort nicht umsetzen.

Für den Neubau an einem neuen Standort muss zunächst Baurecht durch einen Bebauungsplan geschaffen werden. Der Plan wird im Vollverfahren nach Baugesetzbuch aufgestellt.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Ausschuss soll die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 108 und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschließen.

Noch offen

  • Beschluss über Aufstellung des Bebauungsplans und die Beteiligungsschritte steht aus.

Ort der Leistung

Schifferstadt, Rheinland-Pfalz

Markiert ist Schifferstadt, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Das Dokument nennt keine Kosten.

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