Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Überdachung der Bühne
- Neubau einer Bühnenüberdachung auf dem Marktplatz als Holzkonstruktion mit Bogenbindern, dazu Verbindungen und Fundamentbefestigung. Pflaster wird nicht aufgenommen. Ob Schneefang und Anprallschutz nötig sind, ist zu prüfen.
- Eindeckung und Elektrotechnik
- Eindeckung als Stehfalzdach, alternativ mit Flachdachabdichtung, einschließlich Rinne sowie Ort- und Traufgängen. Dazu ein Stromanschluss mit Absicherung.
- Technische Ausstattung
- Veranstaltungstechnik, Licht, Steckdosen, Halterung für ein Soundsystem sowie seitlicher Wind- und Regenschutz sind erst nach einer Bedarfsermittlung möglich. Die Vereine sollen dazu rückmelden. Die Kostenschätzung nennt dafür keinen Betrag. Weitere Planungen muss der Rat noch beschließen.
- Planung und Statik
- Dazu kommen Baunebenkosten von ca. 20 % für Statik und Prüfstatik, die Genehmigungsplanung (LP 1 bis 4) sowie Ausführungsplanung, Ausschreibung und Bauüberwachung (LP 5 bis 8).
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Ortsgemeinde beschließt eine detaillierte Vorentwurfsplanung (erledigt)02.07.2025
- Kostenschätzung über 92.300 € brutto liegt vor (erledigt)25.03.2026
- Der Förderantrag stand auf der Tagesordnung des Ortsgemeinderats (erledigt)30.09.2026
- Förderantrag Investitionsstock bis 15.10.2026, Vergabe und Bautermin im Dokument nicht genanntals NächstesDanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Ortsgemeinde Bleialf hat sich am 02.07.2025 mit einer Bühnenüberdachung auf dem Marktplatz befasst und eine detaillierte Vorentwurfsplanung beschlossen. Danach wurde eine Bauvoranfrage gestellt, die positiv beschieden wurde.
Die Planung umfasst bisher im Wesentlichen die Baukonstruktion. Planungen zur technischen Ausstattung muss der Rat noch beschließen. Das Vorhaben ist über den Investitionsstock förderfähig, der Förderantrag musste bis zum 15.10.2026 gestellt werden.
Die Kostenschätzung vom März 2026 beruht auf einer Ortsbesichtigung am 13.02.2025 und der Entwurfsplanung vom 20.05.2025. Sie ist vorläufig und setzt die bestehenden Fundamente als Idealfall an. Eine Bestandsstatik liegt nicht vor.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Rat soll der Förderantragstellung zustimmen. Alternativ soll der Antrag erst im nächsten Jahr gestellt werden.
Noch offen
- Ob der Förderantrag bis zur Frist am 15.10.2026 gestellt wurde, steht im Dokument nicht.
- Die technische Ausstattung muss der Rat noch beschließen, sie hängt von der Rückmeldung der Vereine ab.
- Schneefang und Anprallschutz sind laut Kostenschätzung noch zu prüfen.
Ort der Leistung
Bleialf, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Bleialf, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Gesamtkosten laut Kostenschätzung vom 25.03.2026Kostenschätzung, brutto einschließlich 19 % MwSt. und Baunebenkosten | 92.300 € |
|---|---|
| KonstruktionHolzkonstruktion mit Bogenbindern, brutto | 52.500 € |
| Dach mit Rinne und Verkleidungbrutto | 19.500 € |
| Elektrotechnikbrutto | 4.900 € |
- Förderung
- Förderung von 60 % (55.380 €) über den Investitionsstock, Antrag vorgesehen
- Finanzierung
- Beantragt werden soll eine Förderung von 60 % über den Investitionsstock, das sind 55.380 €. Die tatsächliche Förderung liegt laut Vorlage erfahrungsgemäß zwischen 30 % und 60 % der zuwendungsfähigen Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.