Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Bauleistungen je Baugewerk
- Die Bauleistungen werden nach Leistungsverzeichnissen der einzelnen Baugewerke ausgeschrieben. Die Leistungsverzeichnisse werden derzeit erstellt.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Bau-, Planungs- und Umweltausschuss soll über die Ermächtigung des Vorsitzenden zur Vergabe entscheiden (erledigt)26.10.2026
- Ausschreibung der Bauleistungen nach Fertigstellung der Ausführungsplanung und der Leistungsverzeichnisseals Nächstesdanach
- Umsetzung der Baumaßnahme2027
Vergabeverfahren
Ausschreibung der Bauleistungen. Nach Abschluss und Prüfung des Vergabeverfahrens sollen die Aufträge an die jeweils wirtschaftlichsten Bieter gehen, ohne erneute Einzelbeschlüsse für die einzelnen Gewerke.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Planungen für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Wiesbaum und Mirbach wurden weitergeführt. Die Fachplanungen für Technische Gebäudeausrüstung und Tragwerk sind bereits beauftragt und in Bearbeitung.
Derzeit entstehen die Ausführungsplanung und die Leistungsverzeichnisse für die einzelnen Baugewerke. Danach sollen die Bauleistungen ausgeschrieben werden. Die Umsetzung der Baumaßnahme ist für das Jahr 2027 vorgesehen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Vorsitzende soll ermächtigt werden, die Bauleistungen nach Durchführung und Prüfung der Vergabeverfahren an die jeweils wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben, sofern die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
Noch offen
- Die Bauleistungen sind noch nicht ausgeschrieben, die Planungs- und Ausschreibungsunterlagen entstehen derzeit.
Ort der Leistung
Wiesbaum, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Wiesbaum, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Gesamtkosten der Baumaßnahmerund, geschätzt | 1.650.000 € |
|---|---|
| Kostengruppen 300 bis 600rund, Teil der Gesamtkosten | 1.400.000 € |
- Finanzierung
- Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt 2027 berücksichtigt. Bereits beauftragte Planungsleistungen sind in den Gesamtkosten enthalten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.