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BeschlossenOrtsgemeinde Wiesbaum und Stadt Hillesheim · Bau & Handwerk, Bau & Garten, Planung & Beratung · Vorlage vom

Sicherung der Radwegbrücke bei Wiesbaum

Die 2008 errichtete Brücke wird regelmäßig unzulässig mit Pkw befahren, wodurch Schäden entstehen können. Beschlossen ist, sie nach der Brückenprüfung im Frühjahr 2027 gegen Kraftfahrzeuge zu sichern, Fuß- und Radverkehr sollen uneingeschränkt möglich bleiben.

Nächster Schritt

Brückenprüfung im Frühjahr 2027, danach Sicherungsmaßnahme, vorher verkehrsrechtliche Anordnung

Ausführung

Nach der Brückenprüfung im Frühjahr 2027

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschluss

Sicherung der Radwegbrücke
Die Brücke des Radweges zwischen Wiesbaum und Hillesheim soll nach der Brückenprüfung durch eine geeignete bauliche Sperreinrichtung, eine Verschmälerung der Zuwegung oder eine andere geeignete Maßnahme gegen Kraftfahrzeuge gesichert werden. Fuß- und Radverkehr sollen uneingeschränkt möglich bleiben. Die Lage ist Gemarkung Wiesbaum, Flur 8, Flurstück 82, sowie Gemarkung Berndorf, Flur 1, Flurstück 21/2.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschluss

  1. Turnusmäßige Brückenprüfungals NächstesFrühjahr 2027
  2. Sicherung der Brücke gegen unzulässiges BefahrenNach der Brückenprüfung im Frühjahr 2027
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Die Sperre muss vor der Umsetzung von der örtlichen Ordnungsbehörde verkehrsrechtlich angeordnet werden.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die 2008 errichtete Brücke ist ausschließlich für Fuß- und Radverkehr bestimmt. Sie wird dennoch regelmäßig mit Pkw befahren, dadurch wird das Bauwerk stärker beansprucht und kann beschädigt werden. Der hölzerne Belag zeigt Abnutzung und Staunässeschäden.

Der Ortsgemeinderat beschloss einstimmig, die Brücke nach der turnusmäßigen Prüfung im Frühjahr 2027 gegen unzulässiges Befahren zu sichern. Die Kosten tragen Ortsgemeinde Wiesbaum und Stadt Hillesheim jeweils zur Hälfte.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Ortsgemeinderat beschließt, die Radwegbrücke nach der Brückenprüfung im Frühjahr 2027 gegen unzulässiges Befahren mit Kraftfahrzeugen zu sichern und die Kosten jeweils zur Hälfte zwischen Ortsgemeinde Wiesbaum und Stadt Hillesheim aufzuteilen. Ergebnis: Einstimmig beschlossen, Ja: 11.

Noch offen

  • Die konkrete Ausführung der Sicherung ist noch festzulegen.
  • Die verkehrsrechtliche Anordnung durch die örtliche Ordnungsbehörde steht noch aus.
  • Die Sicherungsmaßnahme ist nach der Brückenprüfung im Frühjahr 2027 vorgesehen.

Ort der Leistung

Wiesbaum, Rheinland-Pfalz

Markiert ist Wiesbaum, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschluss

Finanzierung
Die Ortsgemeinde Wiesbaum und die Stadt Hillesheim tragen die Kosten jeweils zur Hälfte.

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