Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschluss
- Sicherung der Radwegbrücke
- Die Brücke des Radweges zwischen Wiesbaum und Hillesheim soll nach der Brückenprüfung durch eine geeignete bauliche Sperreinrichtung, eine Verschmälerung der Zuwegung oder eine andere geeignete Maßnahme gegen Kraftfahrzeuge gesichert werden. Fuß- und Radverkehr sollen uneingeschränkt möglich bleiben. Die Lage ist Gemarkung Wiesbaum, Flur 8, Flurstück 82, sowie Gemarkung Berndorf, Flur 1, Flurstück 21/2.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschluss
- Turnusmäßige Brückenprüfungals NächstesFrühjahr 2027
- Sicherung der Brücke gegen unzulässiges BefahrenNach der Brückenprüfung im Frühjahr 2027
Vergabeverfahren
Die Sperre muss vor der Umsetzung von der örtlichen Ordnungsbehörde verkehrsrechtlich angeordnet werden.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die 2008 errichtete Brücke ist ausschließlich für Fuß- und Radverkehr bestimmt. Sie wird dennoch regelmäßig mit Pkw befahren, dadurch wird das Bauwerk stärker beansprucht und kann beschädigt werden. Der hölzerne Belag zeigt Abnutzung und Staunässeschäden.
Der Ortsgemeinderat beschloss einstimmig, die Brücke nach der turnusmäßigen Prüfung im Frühjahr 2027 gegen unzulässiges Befahren zu sichern. Die Kosten tragen Ortsgemeinde Wiesbaum und Stadt Hillesheim jeweils zur Hälfte.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Ortsgemeinderat beschließt, die Radwegbrücke nach der Brückenprüfung im Frühjahr 2027 gegen unzulässiges Befahren mit Kraftfahrzeugen zu sichern und die Kosten jeweils zur Hälfte zwischen Ortsgemeinde Wiesbaum und Stadt Hillesheim aufzuteilen. Ergebnis: Einstimmig beschlossen, Ja: 11.
Noch offen
- Die konkrete Ausführung der Sicherung ist noch festzulegen.
- Die verkehrsrechtliche Anordnung durch die örtliche Ordnungsbehörde steht noch aus.
- Die Sicherungsmaßnahme ist nach der Brückenprüfung im Frühjahr 2027 vorgesehen.
Ort der Leistung
Wiesbaum, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Wiesbaum, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschluss
- Finanzierung
- Die Ortsgemeinde Wiesbaum und die Stadt Hillesheim tragen die Kosten jeweils zur Hälfte.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.