Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Bebauungsplanänderung Im Letten, Teiländerung II
- Die Änderung soll den gesamten Bereich städtebaulich neu ordnen und weitere Bebauungsmöglichkeiten schaffen. Sie soll die baurechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Kreisverwaltung an der Weinstraße Süd und Am Obstmarkt sowie für ein Hotel auf der derzeit als Parkplatz genutzten Fläche Am Obstmarkt schaffen.
- Aufhebung Bebauungsplan Änderungsplan I
- Das Verfahren zur Aufhebung des Änderungsplans I zum Bebauungsplan Im Letten soll eingeleitet werden.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Vorlage datiert (erledigt)24.09.2026
- Vorberatung im Bau- und Entwicklungsausschuss (erledigt)01.10.2026
- Entscheidung im Stadtrat vorgesehen (erledigt)27.10.2026
- Stadtratsentscheidung vorgesehen für 27.10.2026, Ergebnis nicht belegtals NächstesDanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Stadtrat beschloss 2022 die Aufstellung der Teiländerung II, um die baurechtliche Grundlage für eine Erweiterung der Kreisverwaltung an der Weinstraße Süd 33 zu schaffen. Geänderte Rahmenbedingungen machen einen erheblich größeren Geltungsbereich erforderlich.
Der Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Im Letten, Teiländerung I von 1978 soll städtebaulich neu geordnet werden. Die Kreisverwaltung verfolgt Erweiterungen an der Weinstraße Süd und Am Obstmarkt, auf der städtischen Parkplatzfläche Am Obstmarkt zwischen Bahnhof und Parkhaus sollen die Voraussetzungen für ein Hotel geschaffen werden.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Vorgeschlagen wird, das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplans Änderungsplan I einzuleiten, den Aufstellungsbeschluss für Teiländerung II von 2022 aufzuheben und die Teiländerung II für den in Anlage 1 dargestellten Bereich neu aufzustellen.
Noch offen
- Der Beschluss des Stadtrats zur Vorlage ist nicht belegt.
- Der konkrete Geltungsbereich ist in Anlage 1 dargestellt, die Anlage liegt hier nicht vor.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.